IPPC-Importbestimmungen (Auszug)
Die weltweite Harmonisierung der Einfuhrvorschriften für Holzverpackungen schreitet mit großen Schritten vorran.
Wenn unbearbeitetes Vollholzmaterial verwendet wird, gibt es ein erhöhtes Risiko für die Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen. Da die Herkunftsregion des Holzverpackungsmaterials bisher oft schwer festzustellen ist, ist eine Bewertung Risikos einer Einschleppung neuer Schadorganismen kaum möglich.
Um eine schädliche Ausbreitung in Zukunft zu unterbinden, ist es notwendig, das Verpackungsholz vor seiner Versendung in andere Länder von Schadorganismen zu befreien. Im Rahmen des Internationalen Pflanzenschutzabkommens (IPPC) der FAO wurde daher eine "Richtlinie zur Regelung von Holzverpackungsmaterial im internationalen Handel" verabschiedet, die weltweit anerkannte Maßnahmen zur pflanzengesundheitlichen Behandlung beschreibt (FAO 2003).
Dieser internationale Standard heißt FAO ISPM Nr. 15 und ist einer von mehreren pflanzengesundheitlichen Maßnahmen, die das Risiko der Einschleppung und/oder Ausbreitung von Quarantäneschadorganismen in Verbindung mit Holzverpackungsmaterial reduzieren.
Alle nationalen Pflanzenschutzdienste der Welt (NPPOs) sind aufgefordert, Holzverpackungen zu akzeptieren, die gemäß diesen Bestimmungen behandelt worden sind.
Behandeltes Holz, wie z.B. Sperrholz, Spanplatte, OSB oder Furnier, das unter hohen Temperaturen und Druck hergestellt und geklebt worden ist, erfüllt alle phytosanitären Anforderungen und kann somit weltweit verschickt werden.
Die Pflanzenschutzdienste bzw. -ämter geben Auskünfte darüber, für welche Länder, ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang der IPPC-Standard gilt.
Darüber hinaus finden Sie weitere Informationen und Regelungen über Holzverpackungsmaterial gemäß ISPM 15 sowie die aktuellen Länderbestimmungen auf der Internetseite der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft, Abteilung für nationale und international Angelegenheiten der Pflanzengesundheit