Prüfung von Hebebändern mit aufvulkanisierter Umhüllung

Die BGR 500 schreibt vor, dass Hebebänder mit aufvulkanisierter Umhüllung, neben der jährlichen Überprüfung, zusätzlich in Abständen von höchstens drei Jahren einer besonderen Prüfung auf Drahtbrüche und Korrosion unterzogen werden müssen.
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