Ablegereife und Prüfung von Zurrgurten
Zurrgurte müssen mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen geprüft werden. In Abhängigkeit von den Einsatzbedingungen auch häufiger. Instandsetzungsarbeiten dürfen nur vom Hersteller oder einer von ihm beauftragten Person durchgeführt werden.
Ablegekriterien für Zurrgurte

| SpannmittelEinschnitte größer als 10 % an der Webkante sowie übermäßiger Verschleiß, da eine Reparatur nicht mehr möglich ist. Beschädigungen der Nähte. Verformungen durch Wärme. Kontakt mit aggressiven Stoffen, soweit vom Hersteller nicht ausdrücklich freigegeben |

| SpannelementeVerformungen des SE an der Schlitzwelle, des Transportschiebers, Verschleiß an den Zahnkränzen oder gebrochener Spannhebel. |

| VerbindungselementeAufweitung des Hakens um mehr als 5 %. Aufrisse, Brüche, erhebliche Korrosion, bleibende Verformung. |

| KennzeichnungUnleserliche Angaben auf dem Etikett. Fehlendes Etikett. |