Ladungssicherung - Die Rechtslage ist eindeutig!
Die Rechtslage ist eindeutig. Neben dem Fahrer ist der Verlader bzw. der Absender gemäss STVO und HGB für die Ladungssicherung verantwortlich. Wenn durch unsachgemäße Sicherung der Ladung ein Sach- oder Personenschaden eintritt, können neben dem Schadenersatzansprüchen der Geschädigten (z.B. seitens der Versicherungen) alle Beteiligten strafrechtlich verfolgt werden. Hinweise zu den rechtlichen Grundlagen und Konsequenzen erhalten Sie in den Evers-Seminaren zum Thema Ladungssicherung.