1. Rechtsgrundlage
Für den Einsatz von Anschlagketten gelten im Wesentlichen die folgenden deutschen und europäischen Vorschriften und Normen:
- EG-RL 98/37/EG Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)
- BGR 500-2.8
- EN 818
- EN 1677

2. Kennzeichnung
Für den Einsatz im Hebebereich dürfen nur normgerechte und entsprechend nach DIN/EN gekennzeichnete Anschlagketten verwendet werden.
Anschlagketten - Normen und Güteklassen-Beispiele:

Beispiel für ordnungsgemäß gekennzeichnete Anschlagketten der Güteklasse 8, einsträngig nach EN 818.

Höchstzulässige Tragfähigkeit der Kette
Nenndurchmesser der verwendeten Kette
Bezeichnung für die Anzahl der Kettenstränge (hier 1-Strang)
Symbol der Kette
Individuelle Kennzeichnungs-Nr., bezogen auf die Werksbescheinigung
Hersteller-Name oder Zeichen
CE-Kennzeichnung
3. Anschlagketten - Ausführungen
Anschlagketten sind in Ausführungen von 1-Strang-Kettengehängen bis 4-Strangkettengehängen, sowie als Kranzkette lieferbar.
4. Ordnungsgemäßer Einsatz
Hochfeste Anschlagketten (Güteklasse 8, bei Güteklasse 10 und 12 bitte Herstellerangaben beachten) können grundsätzlich im Temperaturbereich von -40°C bis +200°C eingesetzt werden. Unter Berücksichtigung der Verminderung der Tragfähigkeit können Anschlagketten bis +400°C eingesetzt werden.
Hinweis: Bei der Kombination mit anderen Anschlagmitteln sind deren zulässige Einsatztemperaturen zu beachten!
Die Anschlagkette darf als einziges Anschlagmittel ohne Kantenschutz um eine scharfe Kante gelegt werden, wenn dabei eine 20%ige Reduzierung der Tragfähigkeit berücksichtigt oder die nächstgrößere Kettennenndicke verwendet wird. Ansonsten muss ein Kantenschutz verwendet werden. Eine scharfe Kante liegt vor, wenn der Kantenradius "r" kleiner ist als die Nenndicke "d" der Anschlagkette. Die Tragfähigkeit von Anschlagketten ist den Tragfähigkeitstabellen bzw. dem Kennzeichnungsanhänger zu entnehmen.
Wichtig: Es darf nicht über einen Neigungswinkelbereich von mehr als 60° angeschlagen werden. Die auftretenden Kräfte über diesen Neigungswinkel hinaus sind nicht zulässig.
| Wichtig: Es darf nicht über einen Neigungswinkelbereich von mehr als 60° angeschlagen werden. Die auftretenden Kräfte über diesen Neigungswinkel hinaus sind nicht zulässig. | |
5. Sicherheitstechnische Hinweis
Vor dem Einsatz muss die Kette auf augenfällige Mängel hin geprüft werden.
Verdrehte Ketten müssen vor dem Einsatz ausgedreht werden.
Hinweis: Verwenden Sie zur Vermeidung verdrehter Ketten einen Wirbeladapter!
Die Aufhängung darf nicht auf die Kranhakenspitze erfolgen.
Es dürfen niemals beschädigte Anschlagketten verwendet werden (BGR 500)
Eine Vermischung von Kettenbauteilen unterschiedlicher Güteklasse ist unzulässig.
6. Prüfung
Die vorgeschriebenen Prüfungen von Anschlagketten ist in BGR 500 geregelt. Instandsetzungarbeiten dürfen nach BGR 500-2.8 nur von sachkudnigen Personen durchgeführt werden.
Beispiele für Ablegereife:
