Sets

Mit den fertigen PSA-Sets können Sie eine Menge Geld sparen.

Produktlösungen

Ladungssicherung: Allgemeine Informationen

Die persönliche Sicherheit und der eigene Schutz sollten bei der Ladungssicherung Ihrer industriellen Transportgüter immer an oberster Stelle stehen! Hinzu kommt, dass eine fehlerhafte Sicherung Ihres Frachtguts zu kostspieligen Transportschäden und damit zu unnötigen Kosten führt. Wir unterstützen Sie gerne und erreichen eine form- und kraftschlüssige Sicherung Ihrer Ladung.

Zur Lösung

Richtiger Umgang mit Gefahrgut

Bei dem Versand von Gefahrgut gilt es eine Menge zu beachten. Von der Klassifizierung und Kennzeichnung über die richtige Verpackung bis hin zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung auf dem Transportmittel. Denn Unfälle führen nicht nur zu Verletzungen für an dem Transport beteiligte Personen, sondern können darüber hinaus auch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. 

Zur Lösung

Fach-Akademie

Sachkunde-Lehrgang PSAgA

Sachkunde Lehrgang Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz für den Teilbereich PSAgA/RA in Unternehmen (gemäß DGUV Grundsatz 312-906, Stand 12/2017)
  • access_time Dauer:
  • 3 Tage
  • event Start:
  • Dienstag, 23.04.2024
  • event Ende:
  • Donnerstag, 25.04.2024
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Sachkunde-Lehrgang PSAgA

Sachkunde Lehrgang Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz für den Teilbereich PSAgA/RA in Unternehmen (gemäß DGUV Grundsatz 312-906, Stand 12/2017)
  • access_time Dauer:
  • 3 Tage
  • event Start:
  • Dienstag, 25.06.2024
  • event Ende:
  • Donnerstag, 27.06.2024
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Service

Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel und PSA gegen Absturz

Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.

Zur Serviceleistung

Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zur Serviceleistung
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