Berichtsheft & Berufsbildungsgesetz

Berichtsheft & Berufsbildungsgesetz


Gemäß Berufsbildungsgesetz §14.4 & §43.2 gehört es zu den Pflichten des Auszubildenden, ein Berichtsheft zu führen. Zudem ist das Führen von Berichtsheften eine Voraussetzung für die Zulassung zur IHK-Abschlussprüfung.

Die Auszubildenden bei Evers führen Berichtshefte in Form von Tätigkeitsberichten. Jede(r) Auszubildende(r) erstellt gegen Ende der Ausbildungszeit in der jeweils eingesetzten Abteilung einen ausführlichen Bericht über eine der Hauptaufgaben.

Hier ein Beispiel

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