Anschlagseile aus Stahldrahtseil dienen als Anschlagmittel zum Heben von verschiedensten Lasten. Sie sind in verschiedenen Ausführungen und Durchmessern lieferbar. Gerne konfektionieren wir auch das Drahtseil für Ihren individuellen Anwendungsfall.
1-strängiges, verzinktes Zuggseil, einerseits mit verpresster Schlaufe und andererseits mit verpresster Schlaufe in der eine Kausche eingearbeitet ist. Freilaufend am Seilstrang befindet sich ein Gleithaken.
Rundschlingen und Hebebänder können auf unterschiedliche Arten angeschlagen werden. Je nach Anschlagart verfügen die textilen Anschlagmittel über verschiedene Tragfähigkeiten. Die dargestellten Belastungstabellen je Anschlagart und entsprechenden Farbcodierungen unterstützen Sie bei der richtigen Auswahl und sicheren Anwendung Ihres Anschlagmittels. Zur Lösung
Das Führen eines Krans gehört für viele Betriebe zum Arbeitsalltag. Kranführer sind verpflichtet, die Voraussetzungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen zu erfüllen und geltende Vorschriften und Durchführungsanweisungen zu befolgen. Wir informieren Sie umfassend, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, wie der Kranführerschein abgelegt und ein Kran sicher geführt wird.
Sachkunde Lehrgang Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz für den Teilbereich PSAgA/RA in Unternehmen (gemäß DGUV Grundsatz 312-906, Stand 12/2017)
Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
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