Die hochpräzisen Hydraulikzylinder zeichnen sich aus durch ihre einfache und sichere Handhabung und sind in den Ausführungen einfach und doppelt wirkend erhältlich. Die dazugerhörigen Handpumpen überbrücken Leerhub im Schnelldurchgang. Ihnen stehen Flach- und Kurzhubzylinder zur Auswahl, die aufgrund ihrer flachen Bauhöhe universell einsetzbar sind. Außerdem finden Sie alle nötigen Zubehörteile.
Gegen Korrosion beschichtete Hochdruckkupplungen sind Verbindungsstücke zwischen Zylinder, Schlauch und Pumpe, die sich ebenso schnell herstellen, wie auch einfach wieder lösen lassen.
Für den Maschinenbau, die metallverarbeitenden Betriebe und Werkstätten bietet der einfachwirkende, besonders platzsparende Hydraulikzylinder große Leistungen zum kleinen Preis.
Die Hohlkolbenzylinder sind besonders für Montagearbeiten geeignet. Sie sind einfach wie auch doppelt wirkend und zeichnen sich durch besonders kompakte Bauform aus.
Mehrere Zylinder an nur einer Pumpe betreiben: Kein Problem für die durchdachten Verteilermodelle, die sich einfach zwischen Pumpe und Zylinder installieren lassen.
Rundschlingen und Hebebänder können auf unterschiedliche Arten angeschlagen werden. Je nach Anschlagart verfügen die textilen Anschlagmittel über verschiedene Tragfähigkeiten. Die dargestellten Belastungstabellen je Anschlagart und entsprechenden Farbcodierungen unterstützen Sie bei der richtigen Auswahl und sicheren Anwendung Ihres Anschlagmittels. Zur Lösung
Das Führen eines Krans gehört für viele Betriebe zum Arbeitsalltag. Kranführer sind verpflichtet, die Voraussetzungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen zu erfüllen und geltende Vorschriften und Durchführungsanweisungen zu befolgen. Wir informieren Sie umfassend, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, wie der Kranführerschein abgelegt und ein Kran sicher geführt wird.
Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
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