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VERORDNUNG (EU) 2025/40 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 19. Dezember 2024 über Verpackungen und Verpackungsabfälle

PPWR = Packaging and Packaging Waste Regulation

Was ist die PPWR?

PPWR steht für die Packaging and Packaging Waste Regulation (Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle) der Europäischen Union. Diese Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.

Einige der wichtigsten Maßnahmen des PPWR zusammengefasst:

  • Abfallreduktionsziele: Minimierung unnötiger Verpackungen.
  • Strenge Herstellungskriterien: Sicherstellung, dass alle Verpackungen recycelbar sind.
  • Wiederverwendungsziele: Ein Prozentsatz der Verpackungen muss für Mehrwegnutzung ausgelegt sein.
  • Verpflichtende Verwendung von recyceltem Material: Verwendung von Post-Consumer-Recycling (PCR) in Kunststoffverpackungen.
  • Ökomodulierte Gebühren: Belohnung nachhaltiger Verpackungsentscheidungen.

Die Verordnung trat im Februar 2025 in Kraft und enthält Übergangsfristen für die Einhaltung bestimmter Verpflichtungen, wobei das erste Zieldatum der 12. August 2026 ist.

Wen betrifft die PPWR?

Die PPWR betrifft eine Vielzahl von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Verpackungen. Hier sind die Hauptbeteiligten:

  • Erzeuger: Erzeuger sind Unternehmen, die Verpackungen herstellen oder unter ihrem Namen herstellen lassen. Sie sind dafür verantwortlich, dass ihre Verpackungen die Anforderungen der PPWR erfüllen. Dazu gehört auch die Erstellung einer EU-Konformitätserklärung. Mit dieser bestätigt der Erzeuger, dass die Verpackung den gesetzlichen Vorgaben entspricht und durch entsprechende technische Unterlagen nachgewiesen werden kann.
  • Hersteller: Personen oder Firmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals in einem EU-Mitgliedstaat bereitstellen.
  • Importeure: Unternehmen, die Verpackungen aus Drittländern in die EU einführen.
  • Vertreiber/Händler: Personen oder Firmen, die Verpackungen oder verpackte Produkte an Wiederverkäufer oder Endabnehmer weiterverkaufen.

Diese Akteure müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen, wie z. B. Recyclingfähigkeit, Verwendung von recyceltem Material und Minimierung von Verpackungsabfällen.

Kennzeichnungspflicht nach der PPWR

Die PPWR führt europaweit einheitliche Kennzeichnungsvorgaben für Verpackungen ein. Ziel ist es, Verbrauchern die korrekte Entsorgung zu erleichtern und die Transparenz über Materialzusammensetzung und Recyclingfähigkeit zu erhöhen. Die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung liegt beim Erzeuger. Fehlende oder fehlerhafte Kennzeichnungen können dazu führen, dass die Verpackung nicht rechtskonform in Verkehr gebracht wird. Die Kennzeichnung von unseren Verpackungen finden Sie hier.

Datei hier ansehen

PPWR bei Evers in der Praxis – 5 Schritte zum Erfolg

  1. Bestandsaufnahme
  2. Bildung von Transporteinheiten
  3. Informationsbeschaffung von Vorlieferanten
  4. Konformitätserklärungen erstellen
  5. Artwork (Harmonisierte Kennzeichnung)

Workshop zur PPWR

Wir begleiten Sie. Als Spezialist für Verpackungstechnik und Anwendungslösungen stehen wir Ihnen unterstützend und beratend zur Seite. Unser Ziel ist es, Orientierung zu geben, Zusammenhänge verständlich zu machen und gemeinsam Lösungsansätze zu diskutieren. Praxisnah, lösungsorientiert und individuell auf Ihre Anforderungen abgestimmt.

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Welche Produkte sind PPWR-konform?

Produkte, die PPWR-konform sind, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um den Anforderungen der PPWR gerecht zu werden. Diese sind allerdings nicht alle ab August 2026 relevant.

  • Anforderungen an Stoffe gemäß Artikel 5
  • Rezyklierbarkeit gemäß Artikel 6
  • Rezyklatanteil gemäß Artikel 7
  • Biobasierter Anteil gemäß Artikel 8
  • Rezyklatanteil gemäß Artikel 7
  • Minimierung gemäß Artikel 10 & Leerraum gemäß Artikel 24
  • Wiederverwendung gemäß Artikel 11 & 29
  • Kennzeichnung gemäß Artikel 12 & 15

Wenn Sie spezifische Informationen oder Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Konformitätserklärung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne per Telefon +49 208 99 475-0 oder per E-Mail evers@eversgmbh.de.

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