PPWR steht für die Packaging and Packaging Waste Regulation (Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle) der Europäischen Union. Diese Verordnung zielt darauf ab, Verpackungsabfälle zu reduzieren, die Wiederverwendbarkeit und Recyclingfähigkeit von Verpackungen zu erhöhen und die Kreislaufwirtschaft zu fördern.
Einige der wichtigsten Maßnahmen des PPWR zusammengefasst:
Die Verordnung trat im Februar 2025 in Kraft und enthält Übergangsfristen für die Einhaltung bestimmter Verpflichtungen, wobei das erste Zieldatum der 12. August 2026 ist.
Das PPWR betrifft eine Vielzahl von Akteuren entlang der gesamten Wertschöpfungskette von Verpackungen. Hier sind die Hauptbeteiligten:
Diese Akteure müssen sicherstellen, dass ihre Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen, wie z. B. Recyclingfähigkeit, Verwendung von recyceltem Material und Minimierung von Verpackungsabfällen.
Produkte, die PPWR-konform sind, müssen bestimmte Kriterien erfüllen, um den Anforderungen der PPWR gerecht zu werden. Hier einige Beispiele für solche Produkte:
Die Produkte müssen unter anderem so gestaltet sein, dass die Verpackung reduziert wird, sie sich leicht recyceln lassen und die Umweltbelastung minimiert wird.
Hinweis: Der Text erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, bitte lesen Sie für vollständige und weitergehende Informationen die entsprechenden Richtlinien. https://environment.ec.europa.eu/topics/waste-and-recycling/packaging-waste_en