Martin Reimann | Evers GmbH
Ihr Ansprechpartner:
Martin Reimann
contact_phone+49 208 99475-35

Prüfung und Dokumentation

Entdecken Sie umfangreiche Services und informieren Sie sich im Detail zu der Prüfung von Anschlagmitteln, Lastaufnahmemitteln und Absturzsicherungsmitteln. Sind Sie heute oder zukünftig mit der Durchführung wiederkehrender Prüfungen beauftragt? Dann besuchen Sie unser zweitägiges Seminar „Prüfung von Arbeitsmitteln“ oder „Sachkunde PSA gegen Absturz“. Wir prüfen folgende Arbeitsmittel für Sie:

Ladungssicherung gemäß VDI 2700 und DIN EN 12195-2-4
Hydraulikgeräte gemäß DGUV Regel
Regale gemäß DIN EN 15635 und Leitern und Tritte gemäß 208-016
  • Fachbodenregale
  • Palettenregale
  • Kragarmregale
  • Anlegeleitern 
  • Schiebeleitern
  • Tritte
  • U. v. m. 
Hubwagen, -tische und Hebebühnen gemäß DGUV Vorschrift
Krantechnik gemäß DGUV Vorschrift 52
Elektrische Arbeitsmittel gemäß DGUV Vorschrift 3

Prüfungen und Dokumentationen

Zugeschnitten auf Ihr Arbeitsmittel

Anschlagmittel gemäß DGUV Regel 100-500

Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trägt jedes Unternehmen die Verantwortung, die Art, den Umfang und die Fristen für die Prüfung der eingesetzten und gelagerten Anschlagmittel zu definieren und eine befähigte Person zur Durchführung festzulegen. Die Prüfung muss vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Außerordentliche Prüfungen sind immer dann notwendig, wenn die Gefährdungsbeurteilung diese erfordert. Das kann bspw. nach einem längeren Zeitraum der Nichtbenutzung, nach Einsätzen in Umgebungen mit besonderen Eigenschaften oder nach Überlastungen der Fall sein.

Wechselt das Anschlagmittel durch Baustellenwechsel regelmäßig seinen Einsatzort? Dann schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Prüfung nach jedem Einsatz vor. Die folgenden Prüfkriterien dienen als Checkliste für die Prüfung von schraubbaren und schweißbaren Anschlagpunkten. 

Prüf-Checkliste 1 – bei schraubbaren Anschlagpunkten gelten die folgenden Prüfkriterien:

  • Fester Schraubensitz (evtl. Anzugsmoment überprüfen) 
  • Vollständigkeit des Anschlagpunktes
  • Vollständige lesbare Tragfähigkeitsangabe sowie Herstellerzeichen
  • Verformungen an tragenden Teilen wie Grundkörper, Einhängebügel oder Lasche
  • Mechanische Beschädigungen wie starke Kerben, insbesondere in auf Zugspannung belasteten Bereichen
  • Querschnittsminderungen durch Verschleiß von ≥ 10 %
  • Starke Korrosion (Lochfraß)
  • Anrisse an tragenden Teilen
  • Richtige Schraubengröße, Schraubengüte und Einschraublänge
  • Funktion und Beschädigung der Schrauben sowien Schraubengewinde
  • Bei drehbaren Anschlagpunkten: Leichtes ruckfreies Drehen zwischen Ober- und Unterteil muss gewährleistet sein
  • Montage bzw. Einsetzen verschiedener Schraubenlängen beim Typ VWBG-V ist nur durch den Hersteller zulässig
  • Bei den Typen PP, VWBG-V und VWBG Maximalspiel zwischen Ober- und Unterteil überprüfen. Ist das Maximalspiel überschritten, dürfen VWBG und VWBG-V nicht mehr benutzt werden. Diese Teile dürfen nicht auf Prüflast belastet werden. Es ist nur eine Rissprüfung zulässig.

Prüf-Checkliste 2 bei schweißbaren Anschlagpunkten gelten die folgenden Prüfkriterien: 

  • Vollständigkeit des Anschlagpunktes
  •  Vollständige lesbare Tragfähigkeitsangabe und Herstellerzeichen
  • Verformungen an tragenden Teilen wie Grundkörper und Einhängebügel
  • Mechanische Beschädigungen wie starke Kerben, insbesondere in auf Zugspannung belasteten Bereichen
  • Querschnittsveränderungen durch Verschleiß >10 %
  • Starke Korrosion (Lochfraß)
  • Anrisse an tragenden Teilen
  • Anrisse oder sonstige Beschädigungen an der Schweißnaht

Lastaufnahmemittel gemäß DGUV Regel 100-500

Wir arbeiten eng und partnerschaftlich mit den großen Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, Lloyds Register und DNV GL zusammen. Mit Hilfe eines 600-t-Prüfstands und eines 1.500-t-Prüfstands können sämtliche Lastaufnahmemittel mit Überlast getestet werden. 

Der begleitende Sachkundige der neutralen Prüfgesellschaft bestätigt das Prüfergebnis, denn: Die Dokumentation ist genauso wichtig wie das hergestellte Produkt selber. Im internationalen Stahl- und Maschinenbau müssen die verwendeten Materialien genauestens nachgewiesen werden, ein nicht dokumentiertes Bauteil kann zur Ablehnung des kompletten Lastaufnahmemittels führen. Eine vollständige Dokumentation gehört deswegen immer zum Lieferumfang eines Lastaufnahmemittels.

Abhängig vom Einsatzort variieren die notwendigen Dokumente: Im Offshore-Bereich gestalten sich die Dokumente individuell nach Einsatzbedingung und der verantwortlichen Zertifizierungsgesellschaft. In den USA erfolgt die Fertigung und Auslegung des Lastaufnahmemittels nach der ASME „Design of Below the Hook Lifting Devices“. In Russland werden u. a. das GOST-Zertifikat und die EAC TR CU Konformitätsdeklaration verwendet. Gerne helfen wird Ihnen bei diesen Besonderheiten und erstellen in Absprache mit Ihnen eine individuelle, aufgabenbezogene Betriebsanleitung. Diese bildet zusätzlich die Besonderheiten Ihrer Anwendungen ab und dient als Basis für die Erstellung der Arbeitsanweisung gem. Betriebssicherheitsverordnung durch den Betreiber.

Absturzsicherungsmittel gemäß DGUV Regel 112-198 und 112-199

Schweißperlen, Nahtbildbeschädigungen, chemische Verfärbungen und Einschnitte an Haltegurten? – oder Korrosionen, Verformungen und fehlerhafte Schließfunktionen von Karabinerhaken? Bemerken Sie diese oder andere Mängel an Ihrer persönlichen Schutzausrüstung vor Absturz frühzeitig, um schwerwiegende Personenunfälle zu vermeiden. Sämtliche Materialien aus dem Bereich Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) müssen vor jeder erneuten Benutzung durch den Anwender mittels Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand sowie auf einwandfreies Funktionieren überprüft werden.

Darüber hinaus hat mindestens einmal jährlich eine Sachkunde-Prüfung der Materialen zu erfolgen. Die grundsätzliche Benutzungsdauer für Auffangurte lag einst bei 6 bis 8 Jahren, bei Verbindungsmitteln bei 4 bis 6 Jahren. Neuerdings gelten die maximalen Benutzungszeiten sämtlicher PSA gegen Absturz gemäß Gebrauchsanleitungen der jeweiligen Hersteller. Ohne zusätzliche Angabe prüft die Evers GmbH gemäß alter Richtlinine. Durch die Sicht-, Funktions- und Maßprüfung können Verschleißmerkmale an Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung abgelesen und ggf. die Ablegereife festgestellt werden.

Unsere Prüfverfahren

Sicht-, Funktions- und Maßprüfungen

Die Sichtprüfung ist eine Augenkontrolle und erstreckt sich auf den Befund der einzelnen oben genannten Arbeitsmittel, den bestimmungsgemäßen Zusammenbau und auf die Vollständigkeit und die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen. Sie dient der Feststellung äußerlich erkennbarer Mängel und erfolgt unter Zuhilfenahme geeigneter Messinstrumente, wie z. B Winkelmesser oder Messschieber.

Magnetpulverprüfung

Die Magnetpulverprüfung ist die, am häufigsten angewandte, Methode zur Ermittlung von Oberflächenfehlern und oberflächennahen Fehlern wie Haarrissen an magnetisierbaren Eisen- und Stahlwerkstoffen. Anschlagketten müssen gemäß DGUV in Abständen von längstens drei Jahren zusätzlich zur Sicht- und Maßprüfung dieser besonderen Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden.

Farbeindringverfahren

Für zusätzliche Sicherheit vor Oberflächenfehlern sorgt das Farbeindringverfahren, das bei annähernd allen metallischen und nicht metallischen Werkstoffen durchgeführt werden kann. Auch Rot-Weiß-Prüfung genannt, eignet es sich besonders gut für die Prüfung größerer Bauteile wie z. B. Lasttraversen.

Ultraschallprüfung

Zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung wird bei schallleitfähigen Rohren, Schweißnähten und Gussbauteilen sowie zur Wanddickenbestimmung das Ultraschallprüfverfahren eingesetzt. Wie zäh ein Werkstoff sein kann, wird durch Kerbschlagbiegeversuche ermittelt. Dadurch kann die Zähigkeit eines metallischen Werkstoffes auch bei niedrigsten Temperaturen beurteilt werden.

Lastprüfung

  • Der 60-t-Prüfstand: Der kalibrierte Prüfstand in Oberhausen wird vor allem für die Prüfung von Anschlagmitteln, Hebezeugen und Zubehörteilen verwendet. Die Dokumentation erfolgt per Lastdiagramm.
  • Der 600-t-Prüfstand: Die seit Jahren am Standort Langenfeld stehende Anlage hat eine Länge von 20 m, eine Höhe von 5 m und ein Eigengewicht von mehr als 100 t. Die Steuerung der Lasttests erfolgt manuell oder computergesteuert mit Auswertung. Das Materialprüfungsamt NRW hat die Genauigkeit der Anlage bestätigt, sämtliche Messinstrumente sind geeicht und zertifiziert. Auch die Überprüfung bereits vorhandener Lastaufnahmemittel nach DIN EN 13155 wird zukünftig an Bedeutung gewinnen. Durch einen Lasttest mit einer zweifachen Überlast kann die Eignung des Produktes entsprechend der Norm nachgewiesen werden. Der begleitende Sachverständige der neutralen Prüfgesellschaft bestätigt das Prüfergebnis. Die Zugkraft von maximal 600 t wird durch zwei riesige Hydraulikzylinder aufgebracht, das Tankvolumen des Hydraulikaggregats ist so groß wie der Heizöltank im Keller eines Einfamilienhauses. 
  • Der 1.500-t-Prüfstand: Die Prüfanlage in Neustrelitz hat eine Länge von 12 m, eine Höhe von 15 m und ein Eigengewicht von mehr als 150 t. Die Zugkraft von maximal 1.500 t wird durch zwei riesige Hydraulikzylinder aufgebracht. Das Tankvolumen des Hydraulikaggregats ist so groß wie der Heizöltank im Keller eines Einfamilienhauses. Die Steuerung der Lasttests erfolgt manuell oder per Computer.

Verschiedene Prüfungen

Mobil bei Ihnen vor Ort oder in unserer Fachwerkstatt

Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin. Unsere qualifizierten Prüftechniker führen die Sicht-, Funktions- und Maßprüfungen sowie die vorgeschriebenen Riss- und Lastprüfungen direkt vor Ort durch. Hierzu stehen uns moderne, mobile Prüfgeräte zur Verfügung. Oder Sie liefern uns Ihre Arbeitsmittel zur wiederkehrenden Überprüfung in unsere Fachwerkstatt. Wir prüfen schnell und zuverlässig.

Fordern Sie bei Bedarf unseren deutschlandweiten Abholservice an. Hierdurch sparen Sie die Anfahrtskosten für die Techniker. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und immer auf der sicheren Seite zu sein.

Gerne übernehmen wir auch die Terminüberwachung für Sie: Wir melden uns frühzeitig, um die anstehenden Prüfungen mit Ihnen abzustimmen. Hier unterscheiden wir zwischen:

  • Prüfung vor Inbetriebnahme: Grundsätzlich müssen alle Arbeitsmittel vor der ersten Inbetriebnahme durch eine befähigte Person geprüft und dokumentiert werden. Der Prüfumfang umfasst in der Regel eine Sicht- und Funktionsprüfung.
  • Besondere Prüfung: Je nach Einsatzbedingungen der Arbeitsmittel können Prüfungen in kürzeren Abständen als einem Jahr erforderlich sein. Nach Schadensfällen oder besonderen Vorkommnissen, die die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinflussen können sowie nach Instandsetzung, muss eine außerordentliche Prüfung durch eine befähigte Person durchgeführt werden.
  • Wiederkehrende Prüfung: Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsmittel in Abständen von längstens einem Jahr durch eine befähigte Person geprüft werden. Für viele Arbeitsmittel sind besondere Prüfungen erforderlich. So müssen z. B. Rundstahlketten, die als Anschlagmittel verwendet werden, in Abständen von längstens drei Jahren einer besonderen Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden. Diese Prüfung soll durch ein zerstörungsfreies Prüfverfahren erfolgen.

Vollumfängliche Dokumentation

Alle Prüfungen sind genauestens zu dokumentieren, denn ein Prüfnachweis muss auf Anfrage immer der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden können. Dafür ist eine eindeutige Zuordnung der Prüfnachweise zum Anschlagmittel obligatorisch. RFID-Transponder, Farbkennzeichnungen, Kennzeichnungsanhänger und Prüfmarken helfen außerdem bei der Kontrolle der Einhaltung aller Prüffristen.

Wir dokumentieren die Prüfergebnisse in übersichtlichen Formularen (Excel-Tabellen und Excel-Prüfkarten, Ketten-Karteikarten etc.). Gerne erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Ihre optimale Dokumentation, denn: der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Eine rechtssichere Aufzeichnung soll Auskunft über Prüfling, Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung und Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person geben.

Wir beraten Sie auch gerne persönlich

Sie haben Fragen, Anregungen oder wünschen eine Beratung? Nutzen Sie einfach unser schriftliches Kontaktformular!

Bitte geben Sie Ihren Vornamen an
Bitte geben Sie Ihren Nachnamen an
Bitte geben Sie Ihre Firma an
Bitte geben Sie eine gültige E-Mail-Adresse an
Bitte geben Sie eine gültige Telefonnummer an
Bitte teilen Sie uns Ihr Anliegen mit

* Pflichtfeld

* Pflichtfeld

0 Merkliste
keyboard_arrow_up