Ausbildung zum Kranführer
Ausbildung zum Kranführer von Brückenkranen nach BGG 921
Themen:
Theorie:
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rechtliche Grundlagen, Unfallverhütungsvorschriften
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Physikalische Grundbegriffe
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Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme
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Krantechnik
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Kranbetrieb
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Anschlagen von Lasten
Praxis:
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Beurteilen von Umgebungsbedingungen
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Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme
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Feinfühliges Anheben und Absetzen von Lasten
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Abfangen einer pendelnden Last
Zielgruppe:
Personen, die mit dem Führen von Brückenkranen beauftragt sind.
Basis:
Alter: mind. 18 Jahre, körperliche und geistige Eignung, Zuverlässigkeit beim Führen von Kranen.
Ziele:
Ziel ist das Erlangen des Kranführerscheins gemäß BGG 921. Der Teilnehmer soll in der Lage sein, unter Zugrundelegung der physikalischen Gesetze und Unfallverhütungsvorschriften einen Kran sicher zu führen.