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Ladungssicherung im Lang-, Groß- und Schwertransport

Schwertransporte (auch: Schwerguttransporte, Schwerlasttransporte) grenzen sich von anderen Spezialtransporten wie den Großraumtransporten und Langtransporten oder einer Kombination aus diesen ab. Transportverantwortliche sind  mit diversen rechtlichen Rahmenbedingungen nach Straßenverkehrsordnung (StVO) und Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) sowie dem anerkannten Stand der Technik (VDI 2700 Blatt 13) rund um die Ladungssicherung auf dem LKW konfrontiert. Die Ladungssicherung kann nicht einfach „Pi mal Daumen“ erfolgen. Die Auswahl der richtigen Zurrmethode und –mittel beruht auf physikalischen Berechnungen und einem umfangreichen Anwendungswissen. Kommen Sie mit Ihrer Aufgabenstellung zu uns, kontaktieren Sie unsere Anwendungsexperten und besuchen Sie unser Seminar "Ladungssicherung im Schwerlasttransport".

Spezialtransport ist nicht gleich Spezialtransport

Abgrenzung und Richtlinien

Schwertransporte zeichnen sich durch relativ geringe Abmessungen, aber sehr hohe Gewichte aus und grenzen sich damit von den sogenannten Großraumtransporten, Kombinationen aus Groß- und Schwertransporten und den Langtransporten ab. Alle diese Formen des Spezialtransportes müssen im Einzelfall geprüft, mit Ausnahmegenehmigung versehen und für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen werden. Nach § 18 Abs. 1 StVO und § 22 Abs. 2 StVO dürfen Kraftfahrzeuge und Ladung auf ausgewiesenen Autobahnen und Kraftfahrstraßen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,55 m (Kühlfahrzeuge: 2,60 m; land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge: 3 m) sein. Alle Fahrzeugkombinationen, die diese Maße überschreiten brauchen eine Dauerausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5 StVZO  und § 32 - § 34 StVZO.  

Oft überschreiten schon die leeren Sondertransportmittel, die in der StVZO genannten, zugelassenen Maße. In diesem Fall brauchen Sie nach § 70 Abs. 1 Nummer 1 StVZO eine Genehmigung für jede Ihrer Fahrzeugkombinationen und eine Erlaubnis nach § 29 Abs. 3 StVO. Bei Längenüberschreitungen ab 18,75 m, Breitenüberschreitungen ab 3 m, Höhenüberschreitungen ab 4 m und einem Gewicht von mehr als 40 t reicht eine solche Dauerausnahmegenehmigung nicht aus. Für diesen Fall müssen Sie eine Einzelgenehmigung für jeden Sondertransport einholen. Diese Genehmigungen haben eine kurze Gültigkeit von weniger als einem Monat. Grundsätzlich sieht die Richtline für Großraum- und Schwertransporte (RGST) nur Wochentage und Einsatzzeiten von 09:00 bis 15:00 Uhr für die Durchführung vor. Das Antragsverfahren für Großraum- und Schwertransporte wurde 2008 durch das digitale Verfahrensmanagement für Großraum- und Schwertransporte (VEMAGS) maßgeblich vereinfacht. 

Schwertransporte

Transportkombination mit geringen Abmessungen und hohem Gewicht

  • Betonfertigteile
Großraumtransporte

Transportkombination mit großen Abmessungen und geringem Gewicht 

  • Blechsilos 
  • Tanks und Becken 
Langtransporte

Transportkombination mit extremer Überlänge

  • Rotorblätter von Windkraftanlagen 
  • Maibäume
  • Brückeneinheiten
  • Nachläuferzüge
Schwer- und Großraumtransport

Transportkombination mit hohem Gewicht und großen Abmessungen

  • Schiffsmotoren 
  • Bauteile von Großraumflugzeugen
  • Dampfturbinen
  • Generatoren 
  • Transformatoren

Definition: Statische Bestimmtheit, Unbestimmtheit und Unterbestimmtheit

Die Statische Bestimmtheit ist eine Kennzahl statischer Systeme. Sie beschreibt, wie viele Auflagerkräfte den möglichen Bewegungsrichtungen gegenüberstehen. Eine statische Bestimmtheit, herrscht immer dann, wenn die Anzahl der Auflagerkräfte mit den möglichen Bewegungsrichtungen übereinstimmt (n=0).  In diesem Fall wird jede der möglichen Bewegungen des starren Körpers, hier der Ladung, durch genau eine Auflagerkraft unterbunden. Wenn die Anzahl der Auflagerkräfte die Anzahl der möglichen Bewegungsmöglichkeiten übersteigt, ist das System statisch unbestimmt (bzw. überbestimmt) (n>0) . Auswirkungen dieses Zustands können nur durch weitere Berechnungsverfahren festgestellt werden. Wenn mindestens einer Bewegungsmöglichkeit keine Auflegerkraft entgegenwirkt, besteht eine statische Unterbestimmtheit (n<0) und damit eine Instabilität des Systems. Weitere Informationen zu formschlüssiger und kraftschlüssiger Ladung entnehmen Sie bitte den allgemeinen Informationen zur Ladungssicherung.

Was bedeutet das für Ihren Transport?

Für Spezialtransporte mit schweren Ladungen bedeutet das, dass trotz Einsatz mehrerer Zurrmittel pro Richtung, nur zwei der verwendeten Zurrmittel den größten Teil der Auflegerkräfte aufbringen. Das liegt daran, dass alle eingesetzten Zurrketten oder Spanngurte bei der Ladungssicherung nicht die identischen Längen, Zurrmitteldehnungen, Vorspannkräfte oder die gleichen Zurrwinkel aufweisen können. Daraus folgen eine statische Unbestimmtheit und damit eine Instabilität des gesamten Sicherungssystems.  Die folgenden Richtlinien geben vor, dass schon mit der Herstellung des zu transportierenden Bauteils, die Möglichkeit der ordnungsgemäßen Ladungssicherung berücksichtigt und in die Konstruktion eingeplant werden muss:

Die notwendigen Zurrpunkte müssen demnach an der Ladebrücke des LKWs und dem Bauteil vorhanden sein. Die statische Unterbestimmtheit kann durch umgelenkte Zurrketten verhindert werden. Die Doppelstränge werden zum Fahrzeug geführt und zum Kräfteausgleich über eine integrierte Umlenkrolle oder einen Hebepoller umgelenkt. Neben den Zurrwinkeln α und β entstehen weitere Winkel und Bedingungen, die berücksichtigt werden müssen. Bei der Produktauswahl steht uns das RUD-Baukastensystem zur Verfügung.

 

FAQ: Sondertransport

Bei Längenüberschreitungen ab 18,75 m, Breitenüberschreitungen ab 3 m, Höhenüberschreitungen ab 4 m und einem Gewicht von mehr als 40 t.

1. §22 StVO, Absatz 1
2. VDI 2700 Blatt 13: Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen – Großraum- und Schwertransporte
3. Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, Anhang 1, Kapitel 1.1.5

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