Ein tiefer Schacht betretbar durch eine Leiter

Arbeitssicherheit in Kanälen und Schächten

Kanal- und Schachtarbeiten unterscheiden sich maßgeblich von den baugewerblichen Arbeiten in der Höhe. Erfahren Sie, welche Gefahren Sie berücksichtigen müssen, wie Sie sich vor Abstürzen in die Tiefe schützen und im Schadensfall richtig verhalten.

Sascha Busch | Evers GmbH
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Gefährdungen in Kanalisationsanlagen und Schächten

Unvorhersehbare Bedingungen erschweren die Arbeit in Kanalisationen und Schächten. Schächte und Kanäle können u. a. Pumpensümpfe, Trink- und Abwasserkanäle, Sickerwasserschächte, Faulgruben, Regenbecken, Leitungskanäle für die Energieversorgung oder die Telekommunikation sein. Neben der Absturzgefahr, engen Raumverhältnissen und gefährlichen Atmosphären können folgende Gefährdungen bestehen:

  • Baumängel an Einstiegen, Steigleitern und Kanal- oder Schachtwänden
  • Herabfallende Gegenstände
  • Schneller Wasseranstieg bei Platzregen
  • Umgebender Straßenverkehr
  • Rutschige Standflächen
  • Hygienische Bedingungen, Krankheitserreger und Viren

Die Arbeiter müssen sich während den Arbeiten durchgehend verständigen können und im Notfall müssen trainierte Rettungsmaßnahmen direkt abrufbar sein. Bei Unfällen in den Schacht oder Kanal nachzusteigen, um dem Mitarbeiter erste Hilfe zu leisten, ist einer der größten Fehler bei Rettungsaktionen. Bei toxischen Atmosphären kommt es deswegen häufig zu Unfällen mit mehreren Personen.  

Enge Raumverhältnisse und Absturz

Enge Raumverhältnisse lassen wenig Platz für den Mitarbeiter samt Sicherheitsausrüstung und Equipment. Fluchtwege gibt es nicht und übliche Rettungsmittel sind im Notfall kaum zu gebrauchen, da der ohnehin begrenzte Raum häufig durch Steigleitern, Vorsprünge oder Blockaden eingeschränkt wird. Kanäle und Schächte sehen keine permanent installierten Anschlagpunkte vor. Hier sollten transportable, temporäre Anschlageinrichtungen wie Dreibäume und Auslegerarme installiert werden. In Kombination mit Höhensicherungsgeräten mit integrierten Rettungswinden wird im Ernstfall eine vertikale Rettung ermöglicht. Individuelle auf Ihre Anwendung angepasste Schulungsmaßnahme finden Sie bei Evers natürlich auch. Dass die Anschaffung, Benutzung und Wartung von PSA Pflicht ist, wissen Sie. Lassen Sie uns gerne gemeinsam Ihre Situation besprechen, um ein sichere, anwenderfreundliche und effiziente Lösung zu erarbeiten. Besuchen Sie außerdem unsere Seminare der Absturzsicherung.

Sicherheit bei Kanal- und Schachtarbeiten

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Toxische Dämpfe und zu hohe oder niedrige Gaskonzentrationen  

In das Erdreich einsickernde Gefahrstoffe sammeln sich schnell in Schächten und Kanälen in hohen Konzentrationen an. Selbst Vorfälle, die sich kilometerweit vom Einsatzort zutragen, beeinträchtigen die Sicherheit der Arbeiter. So können z. B. Unfälle mit Benzintanks dazu führen, dass große Mengen Methan in die Abwasserkanäle gelangen und gegenwärtige Arbeiten unterbrochen werden müssen, weil die Sicherheit der Kanalarbeiter nicht mehr gewährleistet ist. Die meisten Unfälle, die im Zusammenhang mit toxischer Atmosphäre stehen, werden hauptsächlich durch folgende chemische Gefahrstoffe ausgelöst:

Kohlenmonoxid (CO)

Kohlenmonoxid entsteht u. a. bei der unvollständigen Verbrennung von kohlenstoffhaltigen Materialien wie Kohle, Gas und Benzin bei unzureichender Sauerstoffzufuhr. Die chemische Verbindung aus Kohlen- und Sauerstoff wird unter Bergleuten nicht zu Unrecht „The Silent Killer“ genannt. Da das Gas farb-, geruchs-, geschmacksneutral und nicht reizend ist, bemerken Betroffene eine zu hohe CO-Konzentration erst mit den eintretenden Symptomen: Die hohe Affinität zur Bindung an das Hämoglobin, welches normalerweise den Blutsauerstoff bindet, führt zu Sauerstoffmangel. Kreislaufversagen mit einhergehenden Kopfschmerzen, Schwindelgefühlen, Sehstörungen und Krämpfen führt bei Nichtbehandlung zu einem vollständigen Kollaps. Betroffene sind dann nicht mehr in der Lage, sich selbstständig in Sicherheit zu bringen und schweben in akuter Lebensgefahr. Das zeigt auch die Unfallstatistik: Eine Überkonzentration dieses Atemgifts ist die Ursache für mehr als die Hälfte aller tödlichen Vergiftungen weltweit. Eine solche Kohlenmonoxidvergiftung kann nur durch die Trennung der Kohlenmonoxid-Hämoglobin-Bindung durch eine Therapie in einer Druckkammer behandelt werden. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) liegt nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bei 30 ppm (ml/m3). Die Messung ist nur dann Pflicht, wenn mit dem Auftreten zu rechnen ist.

Schwefelwasserstoff (H2S)

Jeder kennt ihn: Der beißende Verwesungsgeruch nach faulen Eiern weist auf das farblose, hochgiftige und leicht entzündliche Gas hin, das u. a. durch die Zersetzung von schwefelhaltigen Aminosäuren entsteht. Dieser eindringliche Geruch ist im Zweifelsfall trügerisch, da das Gas bei einer Konzentration von 200 ppm die Geruchsrezeptoren betäubt und bei 500 ppm bereits nach wenigen Minuten tödlich wirkt. Der Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) liegt nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bei 10ppm (ml/m3) und ist dringend zu messen, da die H2S-Vergiftung die häufigste Unfallursache in Kanalsystemen darstellt.

Methan (CH4)

Dieses ebenfalls farb- und geruchlose Gas ist der Hauptbestandteil von Erdgas und bei einem Volumenanteil zwischen 4,4 und 16,5 % ein hochexplosives Gemisch. Selbst elektrostatische Aufladungen können zu einer Gasexplosion führen. In höheren Konzentrationen merken Betroffene eine Taubheit in Extremitäten, Schläfrigkeit und teilweise Gedächtnisverlust. Anders als bei einer Kohlenmonoxidvergiftung, führen diese Symptome nicht zu bleibenden Schäden.  Methan kommt als Hauptbestandteil in dem, in Kanalisationen häufig auftretenden, Faulgas (Kanalgas) vor.  

Ammoniak (NH3)

Vergiftungsfälle mit Ammoniak treten selten auf, da schon niedrige Konzentrationen durch einen unangenehmen Geruch auffallen. In Großkühlanlagen wird die chemische Verbindung sowohl gasförmig als auch flüssig als Kühlmittel eingesetzt. Bei Anlagenschäden und Lecks wird das Ammoniak einfach weggewaschen und gelangt darüber in die Kanalsysteme. Auch als Rohmaterial für Kunstdünger, Streusalz oder als Bestandteil in Haarfärbemitteln wäscht es sich in die unterirdischen Abwasserkanäle, wirkt ätzend auf Augen, Schleimhäute und Atemwege und führt bei langem Einatmen zum Tod. Der AGW liegt nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) bei 20 ppm (ml/m3). Gesetzliche Vorschriften zur Messung existieren nicht, eine Messung empfiehlt sich trotzdem.

Sauerstoff (O2)

Das zweithäufigste Element der Erde (Eisen steht an erster Stelle) ist ein überlebenswichtiges, farb- und geruchsloses Gas. Es ist zu 20,9 % in der Luft enthalten, die wir täglich einatmen. Doch reichert sich Sauerstoff in der Luft um nur 2 %-Punkte mehr an, besteht Brandgefahr. Selbst wenn der Beschäftigte sich nicht mehr in sauerstoffangereicherter Atmosphäre befindet und der Gefahr nicht mehr unmittelbar ausgesetzt ist, besteht noch kein ausreichender Schutz. Denn der Sauerstoff haftet sehr gut in Kleidungsstücken. Nur eine Zigarette kann dazu führen, dass die Kleidung noch lange nach dem Aufenthalt Feuer fängt.

Kohlenstoffdioxid (CO2)

So wichtig Kohlenstoffdioxid für den globalen Klimazyklus ist, so gefährlich ist es, wenn es in zu hohen Konzentrationen eingeatmet wird. Gärprozesse lassen enorme Mengen an CO2 entstehen. Das Arbeiten in Kanalsystemen ohne entsprechende Entlüftung führt dann zu einer Atemdepression und schlussendlich zum Atemstillstand. Der Arbeitsplatzgrenzwert liegt bei 5000 ppm (ml/m3).

Haben Sie noch weitere Fragen zu der Arbeitssicherheit in Kanälen und Schächten?

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