Wenn Sie die beiden folgenden Kriterien erfüllen, sind Sie zuwendungsberechtigt:
Jedes Unternehmen, das diese Kriterien erfüllt ist berechtigt einen Antrag zu stellen. Beachten Sie, dass im Falle von Tochtergesellschaften immer die Muttergesellschaft den Antrag ausführen muss. Die oben genannten Kriterien müssen in diesem Fall nicht bei der Muttergesellschaft vorliegen, aber am angegebenen Durchführungsort gegeben sein.
Eine Beispielliste des BAG führt diverse exemplarische Maßnahmen auf, die nach der Förderrichtlinie De-minimis förderfähig sind. Die Maßnahmen werden in die folgenden drei Kategorien eingeteilt:
Der mögliche Zuwendungshöchstbetrag dieses Förderprogramms beläuft sich auf 33.000 Euro pro Unternehmen pro Kalenderjahr.
Unternehmen sind zuwendungsberechtigt, wenn ...
Es werden ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. So zum Beispiel Seminare zur Ladungssicherung und Ladeeinheitensicherung und Kranführer-Ausbildungen.
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich oder bei gleichzeitiger virtueller Verknüpfung anwesend sein müssen.
Der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme in einem Unternehmen darf 2 Mio. Euro nicht überschreiten.
Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Förderfähigkeit konkreter Maßnahmen durch das BAG und nicht die Evers GmbH erfolgt und beim Kauf von Dienstleistungen und/oder Produkten keine direkten Abzüge durch die Evers GmbH erfolgen.