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Förderprogramme des BAG

(Bundesamt für Güterverkehr)

"De-minimis"

Das Programm "De-minimis"  fördert Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen, die Maßnahmen zur Förderung von Sicherheit und Umwelt durchführen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für dieses Jahr am 30. September 2020 endet

"Weiterbildung"

Mit dem Förderprogramm Weiterbildung werden Unternehmen des Güterkraftverkehrs gefördert, die bestimmte Weiterbildungsmaßnahmen durchführen. Bitte beachten Sie, dass die Antragsfrist für dieses Jahr am 30. November 2020 endet

Förderprogramm De-minimis

Wenn Sie die beiden folgenden Kriterien erfüllen, sind Sie zuwendungsberechtigt: 

  1. Ihr Unternehmen führt zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne von § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durch.  Diese Voraussetzung liegt bei gewerblichem Güterkraftverkehr durch eine der vorgeschriebene Berechtigungen (§ 3 GüKG – nationale Erlaubnis/§ 5 GüKG – EU-Lizenz) oder bei Werkverkehr durch Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG vor.
  2. Ihr Unternehmen ist zum 1. Dezember 2019 Eigentümer/in oder Halter/in von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeugen sind. Als schwere Nutzfahrzeuge gelten Kraftfahrzeuge, die für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 t beträgt (laut Förderrichtlinie).

Jedes Unternehmen, das diese Kriterien erfüllt ist berechtigt einen Antrag zu stellen. Beachten Sie, dass im Falle von Tochtergesellschaften immer die Muttergesellschaft den Antrag ausführen muss. Die oben genannten Kriterien müssen in diesem Fall nicht bei der Muttergesellschaft vorliegen, aber am angegebenen Durchführungsort gegeben sein.

Wie und was wird gefördert? 

Eine Beispielliste des BAG führt diverse exemplarische Maßnahmen auf, die nach der Förderrichtlinie De-minimis förderfähig sind. Die Maßnahmen werden in die folgenden drei Kategorien eingeteilt:

So funktioniert's: Antrag stellen und Förderung erhalten 

  1.  Stellen Sie einen Antrag über das Serviceportal des Bundesamtes für Güterverkehr. Sie sind berechtigt einen Erstantrag und vier Folgeanträge zu stellen. 
  2. Ihr Förderhöchstbetrag wird ermittelt. Sie können im Antrag wählen, ob Sie die Zuwendung in voller Höhe erhalten wollen oder sich die Ausschöpfung Ihres individuellen Höchstbetrags für spätere Folgeaufträge vorbehalten. 
  3. Sie erhalten einen bestandskräftigen Zuwendungsbescheid.
  4. Sie führen die förderliche Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums durch.
  5. Reichen Sie den Verwendungsnachweis bei dem BAG nach der Durchführung der Maßnahmeein. 
  6. Sie erhalten eine Auszahlung über die bewilligte Zuwendung. 

Der mögliche Zuwendungshöchstbetrag dieses Förderprogramms beläuft sich auf 33.000 Euro pro Unternehmen pro Kalenderjahr.

Förderprogramm Weiterbildung

Unternehmen sind zuwendungsberechtigt, wenn ...

  • ... sie zum Zeitpunkt der Antragstellung Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer/in oder Halter/in von mindestens einem in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen mautpflichtigen schweren Nutzfahrzeug sind, das ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt ist und dessen zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
  • ... die Zuwendungsberechtigung bei gewerblichem Güterkraftverkehr durch eine Erlaubnisurkunde/Lizenz oder bei Werkverkehr durch Anmeldung zum Register nach § 15a GüKG nachweisbar ist.

Welche Weiterbildungen werden gefördert? 

Es werden ausschließlich allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen in Form von Lehrgängen, Seminaren und Schulungen. So zum Beispiel Seminare zur Ladungssicherung und Ladeeinheitensicherung und Kranführer-Ausbildungen.

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen mit einer Mindestdauer von vier Unterrichtsstunden (jeweils mindestens 45 Minuten), bei denen das Lehrgangspersonal und die Weiterbildungsteilnehmer persönlich oder bei gleichzeitiger virtueller Verknüpfung anwesend sein müssen.

So erhalten Sie die Förderung 

  1.  Stellen Sie einen Antrag über das Serviceportal des Bundesamtes für Güterverkehr.
  2. Ihr Förderhöchstbetrag wird ermittelt. Sie können im Antrag wählen, ob Sie die Zuwendung in voller Höhe erhalten wollen oder sich die Ausschöpfung Ihres individuellen Höchstbetrags für spätere Folgeaufträge vorbehalten. 
  3. Sie erhalten einen bestandskräftigen Zuwendungsbescheid.
  4. Sie führen die förderliche Maßnahme innerhalb des Bewilligungszeitraums durch.
  5. Reichen Sie den Verwendungsnachweis innerhalb von vier Monaten beim BAG ein. 
  6. Sie erhalten eine Auszahlung über die bewilligte Zuwendung. 

Der Zuwendungshöchstbetrag je Maßnahme in einem Unternehmen darf 2 Mio. Euro nicht überschreiten.

Wichtig: Bitte beachten Sie, dass die Prüfung der Förderfähigkeit konkreter Maßnahmen durch das BAG und nicht die Evers GmbH erfolgt und beim Kauf von Dienstleistungen und/oder Produkten keine direkten Abzüge durch die Evers GmbH erfolgen.

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