Franziska Geerling | Evers GmbH
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Regelkonforme Verpackungen – das neue Verpackungsgesetz (VerpackG)

Lassen Sie uns heute und in Zukunft die richtigen Entscheidungen treffen und rechtskonform sowie nachhaltig handeln: Alle Verpackungsmaterialien unterliegen ab Anfang 2019 dem neuen Verpackungsgesetz (VerpackG) – für Sie ändert sich dadurch einiges in den Bereichen Dokumentation, Lizenzierung und Recycling. Wir bringen Sie auf den aktuellen Stand und helfen Ihnen bei der Analyse und Optimierung Ihrer Verpackungsmittel. 

Für den Umweltschutz und gegen Trittbrettfahrer

Wo zur Jahrtausendwende noch jährlich 1,5 Mrd. Pakete verschickt wurden, sind es heute dreimal so viele Sendungen pro Jahr. Für alle diese Pakete werden unzählige Kartonagen benötigt, die mit Ware bestückt, in den meisten Fällen mit Füllmaterial ausgepolstert und verschlossen werden. Sobald das Frachtgut beim Empfänger eingetroffen ist und nicht zurückgesendet wird, werden die Verpackungsmaterialien unbrauchbar und entsorgt. Sogenannte Duale Systeme sorgen dann dafür, dass weggeworfene Materialien gesammelt und recycelt werden.

Doch einige Unternehmen bezahlen die vorgesehenen Lizenzgebühren an diese Dualen Systeme nicht. Diese Trittbrettfahrer führen zu Ungleichgewicht und Wettbewerbsverzerrungen im gesamten Materialkreislauf. Parallel wird die Diskussion rund um den Klimawandel immer lauter – wir finden: zurecht. Doch es sollte nicht bei mündlichen Absprachen und leeren Versprechungen bleiben. Deswegen unterstützen wir Sie aktiv bei der Optimierung Ihres Verpackungsmaterials und beraten Sie kontinuierlich zu aktuellen Vorschriften und Produktinnovationen. Neben, mit dem Blauen Engel ausgezeichneten, Produktlösungen bieten wir Ihnen eine kostenlose Informationsveranstaltung zu diesem Thema sowie das Seminar „Versand mit KEP-Dienstleistern“ , das sich an der ISO 27001 ausrichtet.

Das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) für Sie zusammengefasst

Ab dem 01.01.2019 tritt das neue Verpackungsgesetz (VerpackG) in Kraft und löst die, bis dahin bestehende, Verpackungsverordnung (VerpackV) ab, die seit 1991 in Deutschland Gültigkeit hat. Es bildet die Voraussetzung und Pflicht für alle Hersteller und Vertreiber, die bestimmte Verpackungsstoffe in den Verkehr bringen (sog. „Erstinverkehrbringer“). Zu diesen Stoffen gehören Pappe und Kunststoffe, sowie Glas, Aluminium, Naturmaterialien und Kartonverbunde.

Auch kleinere Unternehmen oder Einzelpersonen, die keinen eigenen Onlineshop besitzen und Waren über Online-Marktplätze vertreiben, müssen sich zukünftig angesprochen fühlen.

Diese fünf Regeländerungen betreffen Sie zukünftig

  1. Registrierungspflicht: Es wird zukünftig eine Vorschrift geben, die darauf hinweist, dass die Vertreiber von Verpackungsmaterialien sich bei der dafür eingerichteten Zentralen Stelle registrieren lassen müssen. Geschieht dies nicht, droht eine Geldstrafe von bis zu 100.000 € für das Unternehmen.
  2. Datenmeldepflicht und Verpackungslizenzierung: Auch wird eine Datenmeldepflicht eingeführt, bei der alle Angaben zu jeglichen Verpackungen an die zentrale Meldestelle übermittelt werden und bei einem der Dualen Systeme lizensieren werden müssen. Das Duale System muss ebenfalls ab 2019 alle lizensierten Verpackungsmengen bei der Zentralen Stelle melden. Damit werden ein einfacher Datenabgleich sowie ein hohes Maß an Transparenz erreicht.

  3. Beauftragung Dritter: Ebenfalls wird die Beauftragung weiterer Parteien möglich sein. Diese übernehmen für einen festgelegten Zeitraum die Entsorgungspflicht und Lizenzierung Ihrer Verpackungen.

  4. Neue Quoten: Hinzu kommt noch, dass durch all diese Änderungen neue Quoten zustande kommen sollen. Beispielsweise die Recyclingquote soll ab 2019 bis 2022 deutlich angehoben werden. Diese sowie die Mehrwegquote werden um bis zu 15 Prozentpunkte angehoben.

  5. Neue Produktdefinitionen: Zuletzt werden ebenfalls neue Definitionen durch das Verpackungsgesetz in Umlauf gebracht. Hierzu gehören Änderungen wie zum Beispiel bei den Definitionen von Umverpackungen, Transport- oder Versandverpackungen. Das neue Verpackungsgesetz kann für Sie ein Anstoß sein Ihre bisherige Verpackung zu überdenken und sich mit diesem komplexen Thema zu befassen, denn nicht jede Art von Verpackung kostet gleich viel. Wie bereits beschrieben soll eine höhere Recyclingquote durch das Gesetz erreicht werden, sodass die Weichen zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Verpackung gestellt sind.

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister 

Die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (kurz: Zentrale Stelle) sorgt ab Anfang nächsten Jahres für die Umsetzung des neuen Verpackungsgesetzes. Durch Registrierungen, Marktanteilsberechnungen, Datenbankeinträge und die Vorbereitung für den rechtlichen Vollzug werden mehr Transparenz sowie ein fairer Wettbewerb geschaffen. In Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt sorgt die Zentrale Stelle außerdem dafür, dass Mindeststandards für das Messen der Recyclingfähigkeit von Verpackungsmaterialien erarbeitet und Prüfleitlinien entwickelt werden. Wir verfolgen stets die jüngsten Entwicklungen und passen unsere Verpackungslösungen sowie Seminare umgehend an.

Die Evers GmbH ist seit dem 01.01.2019 als Hersteller von systembeteiligungspflichtigen Verpackungen unter der Registrierungsnummer DE5315021592803 registriert. 

Nachhaltige Produkte 6

FAQ: Regelkonforme Verpackungen

Das neue Verpackungsgesetz hat zum einen das Ziel der umweltgerechten Verwertung von gebrauchten Verpackungsmaterialien. Zum anderen sollen die allgemeinen Kosten der umweltgerechten Verwertung fair verteilt werden, um den Schritt zur Nachhaltigkeit wettbewerbsneutral und kontrollierter zu gestalten. 

Jemand, der sich an Unternehmungen anderer beteiligt, um daraus Nutzen zu ziehen, ohne selbst etwas dafür zu tun.

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