Der Arbeitgeber ist nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 4 verpflichtet ein sicheres Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, das vor der Erstinbetriebnahme einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen wurde. Die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen müssen nach dem Stand der Technik getroffen werden. Hier sind die technischen Regeln für Betriebssicherheit zu beachten (TRBS). Wir unterstützen Sie bei Ihrer individuellen Erstinbetriebnahme und unterweisen Ihre Mitarbeiter für eine sichere Anwendung.
Unterweisungen sind ein profitables und qualitätssicherndes Element Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes und informieren, fördern, trainieren und motivieren Ihre Mitarbeiter in Bezug auf die entsprechende Anwendung. Relevante Kenntnisse zur Handhabung von Arbeitsmitteln sowie potentielle Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bilden den Kern unserer Veranstaltungen.
Die Gesamtverantwortung trägt schlussendlich immer der Betreiber, und damit in den meisten Fällen die Unternehmensführung. Dieser hat im Rahmen seiner Pflichten nach der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1) die Arbeitnehmer über die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei den ihnen übertragenen Aufgaben zu unterweisen oder einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Industrielle Produktlösungen sind erklärungsbedürftig und den Führungskräften fehlen häufig die zeitlichen Ressourcen für die Unterweisung. Sprechen Sie uns hierzu an – wir unterstützen Sie bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und bei der Etablierung eines betrieblichen Sicherheitsmanagements nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 1.
Die Unterweisungen betreffen alle Beschäftigten Ihres Unternehmens, die mit der entsprechenden Aufgabe beauftragt werden. Dazu gehören nicht nur die festangestellten Vollzeitkräfte, sondern auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und Praktikanten.
Unterweisungen haben nichts mit optionalen Weiterbildungsmaßnahmen gemein, sondern erfüllen gesetzliche Vorschriften zur Arbeitssicherheit, die u. a. im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 zu finden sind. Doch der Aufbau von notwendigem Know-how trägt nicht nur dazu bei, dass Sie Ihren unternehmerischen Pflichten rund um den Arbeitsschutz nachkommen. Informierte und geschulte Mitarbeiter arbeiten sorgfältiger, selbstbewusster, motivierter und damit auch effizienter. Ihr Unternehmen profitiert demnach von folgenden Nutzenvorteilen der Unterweisung:
Regelkonformes Wissensmanagement
Nicht nur bei der Erstinbetriebnahme neuer Maschinen und Arbeitsmittel ist eine Unterweisung obligatorisch. Auch geänderte Arbeitsabläufe sowie – aufgaben, neue Mitarbeiter, wiederholt fehlerhaftes Handhabungsverhalten, vorangegangene Arbeitsunfälle und oft gestellte Rückfragen können Gründe für eine erneute Unterweisung sein. Ihre Mitarbeiter können jederzeit, unabhängig von der Erstinbetriebnahme, unterwiesen werden. Fragen Sie als Führungskraft regelmäßig nach dem Unterweisungsbedarf, machen Sie die Unterweisungen zu einem Teil Ihrer Unternehmenskultur und schließen Sie damit von vorneherein Unsicherheiten und Fehlverhalten aus.
Art der Unterweisung | Anlass |
---|---|
Erstunterweisung |
|
Außerordentliche Unterweisungen |
|
Regelmäßige Unterweisungen |
|
Der Ort für eine Unterweisung hängt immer von den betrieblichen Gegebenheiten ab. Wichtig ist, dass den Teilnehmern alle notwendigen Mittel für die theoretische und praktische Durchführung zur Verfügung stehen. Wir orientieren uns bei der Auswahl des Unterweisungsortes an den Anforderungen Ihres Betriebes und an dem Arbeitsumfeld Ihrer Mitarbeiter, auf das sich die Unterweisung bezieht. Außerdem gehen wir auf jeden Mitarbeiter individuell ein – wir finden: Eine Standardisierung kann hier nicht der Weg zu einem sicheren Arbeitsplatz sein.
Auch die Inhalte der Unterweisung hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Aus dem Unterweisungsanlass und Ihren Aufgaben sowie Abläufen ergeben sich die relevanten Unterweisungsthemen und –inhalte. Wir wollen vorhandene Wissenslücken schließen und weil sich Arbeitsabläufe, -mittel und -vorschriften ständig ändern, bauen wir auch unser Seminarprogramm kontinuierlich aus und passen es den aktuellen Erfordernissen an.