Das Evers-Lager und die einzelnen Gänge sowie die Gangbezeichnungen

Erstinbetriebnahme und Schulung der Mitarbeiter

Vor der ersten Anwendung Ihres Arbeitsmittels sind viele Normen und Sicherheitsmaßnahmen zu beachten.

Christoph Bergforth | Evers GmbH
Ihr Ansprechpartner:
Christoph Bergforth
contact_phone+49 208 99475-41

Erstinbetriebnahme Ihres Arbeitsmittels

Der Arbeitgeber ist nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) § 4 verpflichtet ein sicheres Arbeitsmittel zur Verfügung zu stellen, das vor der Erstinbetriebnahme einer Gefährdungsbeurteilung unterzogen wurde. Die dabei ermittelten Schutzmaßnahmen müssen nach dem Stand der Technik getroffen werden. Hier sind die technischen Regeln für Betriebssicherheit zu beachten (TRBS). Wir unterstützen Sie bei Ihrer individuellen Erstinbetriebnahme und unterweisen Ihre Mitarbeiter für eine sichere Anwendung.

Unterweisung für den betrieblichen Arbeitsschutz

Die 7 „Ws“

Definition: Was ist eine Unterweisung?

Unterweisungen sind ein profitables und qualitätssicherndes Element Ihres betrieblichen Arbeitsschutzes und informieren, fördern, trainieren und motivieren Ihre Mitarbeiter in Bezug auf die entsprechende Anwendung. Relevante Kenntnisse zur Handhabung von Arbeitsmitteln sowie potentielle Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bilden den Kern unserer Veranstaltungen.

Verantwortlichkeit: Wer führt die Unterweisungen durch, wer ist verantwortlich?

Die Gesamtverantwortung trägt schlussendlich immer der Betreiber, und damit in den meisten Fällen die Unternehmensführung. Dieser hat im Rahmen seiner Pflichten nach der Unfallverhütungsvorschrift (DGUV Vorschrift 1) die Arbeitnehmer über die Gefährdungen und Schutzmaßnahmen bei den ihnen übertragenen Aufgaben zu unterweisen oder einen Sicherheitsbeauftragten zu benennen. Industrielle Produktlösungen sind erklärungsbedürftig und den Führungskräften fehlen häufig die zeitlichen Ressourcen für die Unterweisung. Sprechen Sie uns hierzu an – wir unterstützen Sie bei der Unterweisung Ihrer Mitarbeiter und bei der Etablierung eines betrieblichen Sicherheitsmanagements nach Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) § 1.

Zielgruppe: Wen betreffen die Unterweisungen?

Die Unterweisungen betreffen alle Beschäftigten Ihres Unternehmens, die mit der entsprechenden Aufgabe beauftragt werden. Dazu gehören nicht nur die festangestellten Vollzeitkräfte, sondern auch Teilzeitkräfte, Auszubildende und Praktikanten.

Vorschriften und Nutzenvorteile: Wozu sind Unterweisungen notwendig?

Unterweisungen haben nichts mit optionalen Weiterbildungsmaßnahmen gemein, sondern erfüllen gesetzliche Vorschriften zur Arbeitssicherheit, die u. a. im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) § 12 zu finden sind. Doch der Aufbau von notwendigem Know-how trägt nicht nur dazu bei, dass Sie Ihren unternehmerischen Pflichten rund um den Arbeitsschutz nachkommen. Informierte und geschulte Mitarbeiter arbeiten sorgfältiger, selbstbewusster, motivierter und damit auch effizienter. Ihr Unternehmen profitiert demnach von folgenden Nutzenvorteilen der Unterweisung:

  • Arbeit nach ergonomischen Gesichtspunkten
  • Sicheres Arbeitsumfeld
  • Störungsfreie Abläufe
  • Minimierung von Arbeitsbelastungen, Unfallvermeidung und Prävention vor Mitarbeiterausfällen
  • Höhere Effizienz durch motivierte Mitarbeiter

Regelkonformes Wissensmanagement

Anlass: Wann ist eine Unterweisung angebracht?

Nicht nur bei der Erstinbetriebnahme neuer Maschinen und Arbeitsmittel ist eine Unterweisung obligatorisch. Auch geänderte Arbeitsabläufe sowie – aufgaben, neue Mitarbeiter, wiederholt fehlerhaftes Handhabungsverhalten, vorangegangene Arbeitsunfälle und oft gestellte Rückfragen können Gründe für eine erneute Unterweisung sein. Ihre Mitarbeiter können jederzeit, unabhängig von der Erstinbetriebnahme, unterwiesen werden. Fragen Sie als Führungskraft regelmäßig nach dem Unterweisungsbedarf, machen Sie die Unterweisungen zu einem Teil Ihrer Unternehmenskultur und schließen Sie damit von vorneherein Unsicherheiten und Fehlverhalten aus.

Art der Unterweisung

Anlass

Erstunterweisung

  • Neue Arbeitsabläufe und Aufgabenbereiche
  • Einstellung neuer Mitarbeiter
  • Erstinbetriebnahme eines Arbeitsmittels

Außerordentliche Unterweisungen

  • Beobachtetes Fehlverhalten
  • Unfälle und Schäden an Arbeitsmitteln
  • Häufige Rückfragen der Mitarbeiter
  • Neue rechtliche Vorgaben
  • Neue Erkenntnisse der Gefährdungsbeurteilung

Regelmäßige Unterweisungen

  • Jährliche Wiederholungen im Rahmen des Sicherheitsmanagements nach DGUV Vorschrift 1

Ort: Wo findet die Unterweisung statt?

Der Ort für eine Unterweisung hängt immer von den betrieblichen Gegebenheiten ab. Wichtig ist, dass den Teilnehmern alle notwendigen Mittel für die theoretische und praktische Durchführung zur Verfügung stehen. Wir orientieren uns bei der Auswahl des Unterweisungsortes an den Anforderungen Ihres Betriebes und an dem Arbeitsumfeld Ihrer Mitarbeiter, auf das sich die Unterweisung bezieht. Außerdem gehen wir auf jeden Mitarbeiter individuell ein – wir finden: Eine Standardisierung kann hier nicht der Weg zu einem sicheren Arbeitsplatz sein.

Themen und Inhalte: Wie wird unterwiesen?

Auch die Inhalte der Unterweisung hängen von Ihrer individuellen Situation ab. Aus dem Unterweisungsanlass und Ihren Aufgaben sowie Abläufen ergeben sich die relevanten Unterweisungsthemen und –inhalte. Wir wollen vorhandene Wissenslücken schließen und weil sich Arbeitsabläufe, -mittel und -vorschriften ständig ändern, bauen wir auch unser Seminarprogramm kontinuierlich aus und passen es den aktuellen Erfordernissen an.

0 Merkliste
keyboard_arrow_up