Julia Steiner | Evers GmbH
Ihr Ansprechpartner:
Julia Steiner
contact_phone+49 208 99475-67

Gut zu wissen

Was Sie zum Start Ihrer Ausbildung wissen müssen

Welchen Beruf möchten Sie ausführen? Welche Tätigkeiten liegen Ihnen und was macht Ihnen Spaß? Stellen Sie sich diese Fragen schon früh und versuchen Sie aktiv Antworten zu finden, indem Sie viel ausprobieren. Praktika, Nebenjobs und Hobbies helfen dabei, relevante Fähigkeiten zu entwickeln und die eigenen Interessen und Talente zu erkunden. Dann fällt Ihnen auch die Auswahl des richtigen Ausbildungsberufs und der Schritt ins Berufsleben einfacher.

Haben Sie sich bereits für eine Ausbildung in unserem Unternehmen entschieden? Dann seien Sie weiterhin offen: Geben Sie jeder unserer Abteilungen eine Chance, auch wenn Sie vermuten, dass Ihnen die entsprechenden Tätigkeiten und Aufgabenbereiche nicht gefallen werden. Nur so können Sie neue Interessensfelder entdecken und unser Unternehmen richtig kennenlernen. Finden Sie heraus, welche Aufgaben Ihnen liegen, was Ihnen Spaß macht und was Sie antreibt. Haben Sie schon früh Lust an einem unserer abteilungsübergreifenden Projekte teilzunehmen? Sprechen Sie Ihr Interesse offen an. Fragen Sie außerdem nach, wenn Ihnen Zusammenhänge, Prozesse oder Sachverhalte nicht klar sind. Wir unterstützen Sie bei Ihrem Lernerfolg und fördern Sie in den jeweiligen Fachbereichen.

Das erste Geld

Richtig investiert

Ein neues Auto, die erste eigene Wohnung oder ein besonderes Kleidungsstück. Viele Schüler und Studenten träumen schon lange vor dem Berufseinstieg vom ersten Gehalt und planen die ersten vergnügungsvollen Ausgaben voller Vorfreude. Doch wie sieht es mit notwendigen Investitionen, wie dem Versicherungsschutz, aus und wie interpretiert man die diversen Posten und Zahlen auf der Lohnabrechnung richtig? Diese Fragen wollen wir Ihnen hier für einen optimalen Start ins Berufsleben beantworten.

Haftpflichtversicherung

Wer im privaten Umfeld einen Personen- oder Sachschaden verursacht, für den kann es schnell teuer werden – vor allem bei Personenschäden kann die Schadenssumme schnell auf eine sechs- bis achtstellige Zahl steigen. Unterschätzen Sie das beim Vertragsabschluss nicht und nehmen Sie lieber einen etwas höheren Beitrag für einen hohen Versicherungsschutz in Kauf. Bis zum Abschluss der ersten Ausbildung sind Sie in der Regel über Ihre Eltern mitversichert. Danach ist eine Haftpflichtversicherung obligatorisch. Vergleichen Sie bestehende Angebote und erwägen Sie eine Kombination aus Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung.

Krankenversicherung

Die Wahl der Krankenversicherung ist Ihnen selber überlassen. Kümmern Sie sich jedoch nicht rechtzeitig, nämlich genau bis 14 Tage nach Ausbildungsbeginn, wird die Versicherungsgesellschaft vom Arbeitgeber festgelegt. 

Berufsunfähigkeitsversicherung

Die wohl vernachlässigte Versicherung unter jungen Arbeitnehmern ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Doch umso früher Sie diese abschließen, desto bessere Konditionen bekommen Sie – und das lohnt sich! Der individuelle Versicherungsbeitrag ist außerdem von Ihrem angestrebten Beruf, der gewünschten Rente im Falle der Berufsunfähigkeit und Ihrem Gesundheitszustand abhängig. Kaufmännische Berufe werden hier natürlich günstiger bewertet als handwerkliche, wie z. B. die des Dachdeckers. Sind Sie durch einen Unfall oder Krankheit nicht mehr in der Lage Ihrem Beruf nachzugehen, zahlt Ihnen die Versicherung die vereinbarte Rente. Beachten Sie beim Abschluss unbedingt folgende Punkte:

  • Wollen Sie Ihren Lebensstandard halten? Dann wählen Sie Ihre monatliche Rente in entsprechender Höhe. Oft geben Versicherungen einen Anhaltspunkt auf Grundlage Ihres derzeitigen Berufs und Einkommens vor.
  • Die Risikoprüfung erfolgt vor dem Vertragsabschluss. Die Versicherungsgesellschaft schätzt auf dieser Grundlage Ihren monatlichen Versicherungsbeitrag. Nicht wahrheitsgemäße Angaben führen oft dazu, dass Antragsteller abgelehnt werden. Heute werden diese Risikoprüfungen bei vielen Versicherungen online durchgeführt. Danach fragen Versicherungen nicht selten Ihre ärztlichen Akten beim Hausarzt an.
  • Vereinbaren Sie eine Nachversicherungsgarantie, damit Sie bei steigendem Gehalt auch Ihre monatliche Rente anheben können.
  • Sie können Vorerkrankungen gezielt aus Ihrem Vertrag ausschließen, um den Versicherungsbeitrag zu senken. Aber Achtung: Es besteht kein Leistungsanspruch, wenn diese Vorerkrankung zur Berufsunfähigkeit geführt hat.

Hausratversicherung

Zieht man aus dem Elternhaus aus, gilt es einiges zu beachten. Neben diversen Rechnungen zu Strom- und Nebenkosten, Rundfunkbeiträgen und TV- sowie Internetgebühren, sollte die Hausratversicherung nicht in Vergessenheit geraten. Besitzen Sie teuren Hausrat? Dann sollten Sie sich über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung Gedanken machen. Wohnen Sie während Ihrer Ausbildung bei Ihren Eltern, sind Sie über diese abgedeckt. Eine Hausratversicherung ersetzt Schäden, die durch Brände, Diebstahl oder Hagel entstanden sind (Achtung: Die Leistungen und Preise unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung).

Holen Sie sich von verschiedenen Versicherungsgesellschaften Leistungen und Preise ein und vergleichen Sie die Angebote.

Die Lohnabrechnung richtig lesen

Arbeitnehmer sind dazu verpflichtet Steuern und Sozialversicherungen zu bezahlen. Auch wenn Sie das nur teilweise betrifft, wollen wir Ihnen hier die einzelnen Abzüge erklären:

  • Lohnsteuer (inkl. Solidaritätszuschlag): Die Lohnsteuerklasse bestimmt die Höhe des Lohnsteuerbetrags. Je nach Familienstand und Beschäftigungsverhältnis werden Sie in die Klassen I-VI eingeordnet: (Tabelle mit Lohnsteuerklassen einfügen). Die meisten Auszubildenden werden in Lohnsteuerklasse I eingeordnet. Ist der Lohnsteuerbetrag höher als 81 Euro, fällt zusätzlich der Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % der Lohnsteuer an.

  • Kirchensteuer: Wenn Sie einer Religionsgemeinschaft oder areligiösen Weltanschauungsvereinigung angehören, die als Körperschaft des öffentlichen Rechts gilt (z. B. römisch-katholische Bistümer, Israelitische Kultusgemeinden, evangelische Landes- und Freikirchen, Ahmadiyya Muslim Jamaat), bezahlen Sie in Deutschland Kirchensteuer. In NRW beträgt die Steuer 9 % auf die zu zahlende Lohnsteuer.  

Anders als die Kirchensteuer und der Solidaritätszuschlag, entfallen die Sozialversicherungsbeiträge auf den gesamten Bruttolohn. Diese werden außerdem zur Hälfte von Ihnen, als Arbeitnehmer und zur anderen Hälfte vom Arbeitgeber getragen:

  • Krankenversicherung: Der Krankenkassenbeitrag beläuft sich einheitlich auf 14,6 % des Bruttoeinkommens. Der Arbeitgeber übernimmt die Hälfte – der Rest wird direkt vom Gehalt abgezogen (jew. 7,3 %). Hinzu kommt ein Zusatzbeitrag, der von der jeweiligen Krankenkasse und dem Einkommen abhängig ist.
  • Rentenversicherung: Mit diesem Beitrag zahlen Sie in die staatliche Rentenkasse ein. Ihr Anteil beträgt dabei 9,3 %. Mit steigendem Einkommen macht es Sinn, auch privat vorzusorgen. 
  • Pflegeversicherung: Seit 2017 beträgt der Pflegeversicherungsbeitrag 2,55 %. Ein Anteil von 1,275 % entfällt dabei auf Ihr Bruttogehalt.
  • Arbeitslosenversicherung:  Damit der Arbeitnehmer im Fall der Arbeitslosigkeit abgesichert ist, müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen 1,5 % des Bruttolohns bezahlen.

Entdecken Sie alles rund um die Ausbildung und Arbeitswelt bei Evers oder bewerben Sie sich direkt über unser Online Bewerbungsformular

0 Merkliste

Information

Unser Betrieb bleibt vom 23.12.24 bis 03.01.25 geschlossen. Letzter Warenannahmetag: 15.12.24 Ausnahmen nur nach Absprache!

keyboard_arrow_up