Das Verpackungsgesetz trat ab 1. Januar 2019 in Kraft und ersetzt die bis dahin bestehende Verpackungsverordnung, die seit 1991 in Deutschland Gültigkeit hat. Das Gesetz ist Voraussetzung und Pflicht für alle Hersteller und Vertreiber, die bestimmte Verpackungsstoffe in den Verkehr bringen. Zu diesen Stoffen gehören Pappe und Kunststoffe sowie Glas, Aluminium, Naturmaterialien und Kartonverbunde.
Ziele des Gesetzes
Die nachfolgend genannten Änderungen haben zum einen das Ziel der umweltgerechten Verwertung von gebrauchten Verpackungsmaterialien. Zum anderen sollen die allgemeinen Kosten der umweltgerechten Verwertung fair verteilt werden, um den Schritt zur Nachhaltigkeit zu erleichtern.
Änderungen durch VerpackG
Es gibt insgesamt 5 Änderungspflichten, die für alle Hersteller und Vertreiber der zuvor genannten Verpackungsstoffe anfallen.
- Es wird zukünftig eine Registrierungspflicht geben, die darauf hinweist, dass die Vertreiber von Verpackungsmaterialien sich bei der dafür eingerichteten zentralen Stelle registrieren lassen müssen. Geschieht dies nicht, droht dem Unternehmen eine Geldstrafe.
- Auch wird eine Datenmeldepflicht eingeführt, bei der alle Angaben zu jeglichen Verpackungen an die zentrale Meldestelle übermittelt und bei einem der Dualen Systeme lizenziert werden müssen. Das Duale System bezeichnet die haushaltsnahe Sammlung und Entsorgung von gebrauchten Verkaufsverpackungen in Deutschland gemäß den Vorgaben der deutschen Verpackungsverordnung. Das Duale System muss ebenfalls ab 2019 alle lizenzierten Verpackungsmengen bei der zentralen Stelle melden. Damit soll ein einfacher Datenabgleich sowie ein hohes Maß an Transparenz erreicht werden.
- Ebenfalls wird die Beauftragung Dritter ab 2019 möglich sein. Dies kann zum Beispiel eines der Dualen Systeme sein, das mit den Pflichten des Auftraggebers beauftragt wird. Dennoch bleibt der Auftraggeber dafür verantwortlich.
- Hinzu kommt, dass durch diese Änderungen eine neue Quote zustande kommt, beispielsweise soll die Recyclingquote ab 2019 bis 2022 deutlich angehoben werden.
- Zuletzt werden ebenfalls neue Definitionen durch das Verpackungsgesetz in Umlauf gebracht. Hierzu gehören Änderungen wie z. B. bei den Definitionen von Umverpackungen, Transport- oder Versandverpackungen.
Was bedeutet das für Ihre Verpackung?
Das neue Verpackungsgesetz kann für Sie ein Anstoß sein, Ihre bisherige Verpackung zu überdenken und sich mit diesem komplexen Thema zu befassen, denn nicht jede Art von Verpackung kostet gleich viel. Wie bereits beschrieben, soll durch das Gesetz eine höhere Recyclingquote erreicht werden, sodass die Weichen zu einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Verpackung gestellt werden.
Lassen Sie uns Ihre bisherige Verpackung analysieren und gemeinsam Lösungen finden, diese zu optimieren.
- In Bezug auf Ihr Produkt, um einen reibungslosen und sicheren Versand zu gewährleisten.
- In Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte, um optimale Voraussetzungen im Hinblick auf VerpackG zu schaffen.
- In Bezug auf Ihre individuellen Wünsche, was Marketing und Image der Verpackung betrifft.