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Anschlagmittel

Anschlagmittel dienen als sichere Verbindung zwischen dem Kran und der Last oder dem Kran und dem Lastaufnahmemittel. Entdecken Sie Anschlagpunkte, Anschlagketten verschiedener Güteklassen, Grummets, Anschlagseile, Hebebänder, Rundschlingen, Schäkel sowie umfangreiche Informationen rund um die Auswahl, die Prüfung und den Einsatz des geeigneten Anschlagmittels.

Dominik Rahn | Evers GmbH
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Dominik Rahn
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Baukastensystem mit höchster Flexibilität
Anschlagketten, Aufhängeglieder, Haken und mehr ...
Anschlagketten aus Edelstahl bieten Ihnen echte Beständigkeitsvorteile…
Schäkel sind ein elementares Bindeglied beim Heben schwerer Lasten und…
Rundschlingen sind textile Anschlagmittel mit einer Nenntragfähigkeit…
Der perfekte Schutz vor der scharfen Kante ...
Hilfsmittel für das lotrechte Anhängen und Ausnivellieren zur exakten…
Grummets sind endlos gelegte Stahldrahtseile, die als Anschlagmittel…
Anschlagseile sind Stahldrahtseile, die zum Heben und Positionieren…
Hebebänder sind textile Anschlagmittel mit einer Nenntragfähigkeit von…
Unsere S- und Blechverladehaken werden unter Einhaltung der aktuellen…
Unsere praktischen Helfer erleichtern die Auswahl der entsprechenden…
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Produktlösungen

Maschinentransporte im Bereich der Offshore-Windenergie

Die Anforderungen bei Maschinentransporten im Zuge der Installation einer Windkraftanlage sind enorm. Oft müssen hier sämtliche Anschlag- und Lastaufnahmemittel durch eine Klassifikationsgesellschaft abgenommen werden. Die intensiven Dauerbelastungen durch hohen Wellengang, Stürme und die schwierigen Einsatzbedingungen fernab der Küste beanspruchen das Hebeequipment besonders stark und fordern einen vollumfänglichen Schutz des Personals.

Zur Lösung

Ergonomie am Arbeitsplatz

Die wichtigste Ressource jedes Unternehmens sind seine Mitarbeiter. Was aber, wenn diese dem enormen Druck nicht mehr gerecht werden und unzumutbaren Leistungsanforderungen gegenüberstehen? Der demografische Wandel, eine steigende Kundenerwartung durch den globalen Wettbewerb sowie hohe individuelle Leistungsziele führen zu einer körperlichen Überlastung der Arbeitnehmer in Logistik, Spedition, Kommissionierung, Produktion und Montage. Unternehmen stehen wie nie zuvor in der Verantwortung, Arbeitsplätze gesundheitsgerecht und sicher zu gestalten und krankheitsbedingten Ausfällen durch präventive Maßnahmen vorzubeugen.

Zur Lösung

Fach-Akademie

Sachkunde-Lehrgang PSAgA

Sachkunde Lehrgang Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz für den Teilbereich PSAgA/RA in Unternehmen (gemäß DGUV Grundsatz 312-906, Stand 12/2017)
  • access_time Dauer:
  • 3 Tage
  • event Start:
  • Dienstag, 23.04.2024
  • event Ende:
  • Donnerstag, 25.04.2024
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Service

Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel und PSA gegen Absturz

Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.

Zur Serviceleistung

Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zur Serviceleistung

FAQ: Anschlagmittel

„Anschlagmittel sind nicht zum Hebezeug gehörende Einrichtungen, die eine Verbindung zwischen Tragmittel (Kran) und Last oder Tragmittel und Lastaufnahmemittel herstellen.“ (DGUV Regel 109-017 (ehem. DGUV Regel 100-500 Abschnitt 2.8, ehem. BGR 500))

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1)
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • DGUV Regel 109-017 (DGUV Regel 100-500, Kap. 2.8; ehem. BGR 500)
  • EN 818
  • EN 1677
  • PAS 1061
  • Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG)

Die möglichen Einsatztemperaturen der verschiedenen Anschlagmittel unterscheiden sich deutlich. Doch egal, ob Sie bei tiefen Temperaturen bis -60 °C im Winter in Alaska oder im Stahlwerk glühende Brammen heben – Evers findet für Sie das geeignete Anschlagmittel.

Hochfeste Anschlagketten in Güteklasse 8 und 10 können in einem Temperaturbereich von -40 bis +200 °C eingesetzt werden. Werden die Ketten höheren Temperaturen ausgesetzt, sind Verminderungen der Tragfähigkeit zu berücksichtigen. Güteklasse-12-Ketten sind sogar bis -60 °C geeignet und können bis maximal +200 °C ohne Reduzierung der Tragfähigkeit benutzt werden. Entsprechende Tragfähigkeitsverminderungen für Anschlagketten sind der Tabelle zu entnehmen.

Die erforderliche Tragfähigkeit ergibt sich aus dem Gewicht der Last und der vorgesehenen Anschlagart. In Abhängigkeit von der Anschlagart verändern sich die wirkenden Kräfte in den Anschlagmitteln und die maximal zulässige Belastung. Hierbei sind vor allem die Abmessungen, die Schwerpunktlage der Last, die Anzahl der tragenden Anschlagmittel und deren Neigungswinkel zu berücksichtigen. Die unterschiedlichen Tragfähigkeiten können mithilfe des sogenannten Lastanschlagfaktors ermittelt werden.

Auswahl, Prüfung und Einsatz Ihrer Anschlagmittel

Anschlagseile, Ketten in Güteklasse 810 oder 12Rundschlingen oder doch besser Hebebänder? Muss ein Schutzschlauch eingesetzt werden? Welcher Anschlagpunkt ist der richtige für meine Anwendung? Und wann muss das Anschlagmittel eigentlich geprüft werden? Es passiert tagtäglich: Anwender stehen ratlos vor der Wahl des richtigen Anschlagmittels. Im Folgenden werden die wichtigsten Schritte bei der Auswahl des richtigen Anschlagmittels dargestellt und die notwendigen Rahmenbedingungen erläutert:

Berücksichtigen Sie diese Rahmenbedingungen bei der Auswahl Ihres Anschlagmittels
Bestimmung der notwendigen Tragfähigkeit Die erforderliche Tragfähigkeit ergibt sich aus dem Gewicht der Last und der vorgesehenen Anschlagart. In Abhängigkeit von der Anschlagart verändern sich die wirkenden Kräfte in den Anschlagmitteln und die maximal zulässige Belastung. Hierbei sind vor allem die Abmessungen, die Schwerpunktlage der Last, die Anzahl der tragenden Anschlagmittel und deren Neigungswinkel zu berücksichtigen. Die unterschiedlichen Tragfähigkeiten können mithilfe des sogenannten Lastanschlagfaktors ermittelt werden.
Auswirkung des Lastanschlagfaktors auf die Nenntragfähigkeit   Die Nenntragfähigkeit des Anschlagmittels wird in der Anschlagart „einfach direkt“ angegeben. Der Lastanschlagfaktor beträgt „1“. Wird nun eine andere Anschlagart als „einfach direkt“ gewählt, so ändert sich der Lastanschlagfaktor. Wird das Anschlagmittel beispielsweise geschnürt, kommt es zu einem Tragfähigkeitsverlust von 20 %, sodass der Lastanschlagfaktor 0,8 beträgt. Beispiel: Nenntragfähigkeit 1.000 kg x Lastanschlagfaktor 0,8 = 800 kg zulässige Belastung in der Anschlagart „einfach geschnürt“.
Anzahl der tragenden Stränge In der Praxis gibt es  viele Anwendungen, die gesondert betrachtet werden müssen. Anders als in den meisten Herstellertabellen und deren Lastanschlagfaktoren beschrieben, dürfen gemäß DGUV Regel 100-500, Kap. 2.8 (ehem. BGR 500) auch bei Lasten mit mittigen Schwerpunkten nur 2 Stränge als tragend berücksichtigt werden. Dies ist unabhängig davon, ob mit vier einzelnen Seilen oder einem 4-Strang-Gehänge gehoben wird. Durch den Einsatz von Anschlagmitteln mit Ausgleichswippen können Sie die Gesamttragkraft Ihrer Anschlagmittel verdoppeln: Dazu werden zwei Laststränge mit einer Ausgleichswippe ausgerüstet. Diese bewirkt, dass alle vier Stränge belastet werden. Der Effekt ist so groß, dass deutlich handlichere Anschlagmittel verwendet werden können. Achtung: Vor Einsatz eines Wippengehänges ist die Anwendung genau zu untersuchen.  Auch Umlenkrollen in den unterschiedlichsten Ausführungen können zum Lastausgleich eingesetzt werden. Diese erhöhen die Tragfähigkeit des Anschlagmittels durch Verdopplung der tragenden Stränge.
Bedeutung des Lastschwerpunktes Die Schwerpunktlage der Last muss berücksichtigt werden. Der Kranhaken muss vor dem Heben über dem Schwerpunkt der Last positioniert sein. Ansonsten wird die Last beim Heben solange unkontrollierbar pendeln, bis sich der Lastschwerpunkt unter dem Kranhaken eingestellt hat. Wird eine Last mit außermittigem Schwerpunkt gehoben und/oder ist der Abstand der einzelnen Anschlagpunkte zum Schwerpunkt unterschiedlich, muss die Länge der einzelnen Anschlagmittel individuell angepasst werden. Die einfachste Möglichkeit, die Länge der Anschlagmittel zu verändern, ist der Einsatz von Anschlagketten mit Verkürzungselementen. Es gibt aber auch viele andere Möglichkeiten bis hin zum stufenlosen Längenausgleich unter Last. Wird eine Last mit außermittigem Schwerpunkt gehoben, verteilt sich die Gesamtlast ungleichmäßig auf die Anschlagmittel. In wenigen Belastungstabellen wird dieser Anwendung mit einem reduzierten Lastanschlagfaktor Rechnung getragen. Tragfähigkeitstabellen beschreiben viele Lastfälle aus der Praxis nur unzureichend und missverständlich. Im Extremfall trägt ein Strang die Last allein.
 Einsatz von Chemikalien Die Verwendung von Anschlagmitteln mit Chemikalien setzt immer eine Überprüfung durch den Hersteller voraus.
Scharfe Kante? Zu kleiner Umlenkradius? Kein Problem! Scharfe Kanten stellen nur für Anschlagketten kein Hindernis dar. Diese dürfen als einziges Anschlagmittel ohne Verwendung eines Kantenschutzes an eine scharfe Kante gelegt werden. Als einzige Schutzmaßnahme muss die Tragfähigkeit um 20 % reduziert werden (gem. DGUV 109-017; DGUV-Regel 100-500, Kap. 2.8). Für den Einsatz anderer Anschlagmittel gibt es entsprechenden Kantenschutz.

Handhabung und Einsatz

Haben Sie das richtige Anschlagmittel für Ihre Anwendung gefunden, müssen die nachfolgenden Sicherheitshinweise aus der BetrSichV und der DGUV Regel 109-017, (ehem. DGUV 109 bis 017, Kap. 2.8 ehem. BGR 500) beachtet werden:

  • Es dürfen nur Anschlagmittel mit Hersteller- und Tragfähigkeitskennzeichnung verwendet werden. Sie müssen gemäß EG-Maschinenrichtlinie das CE-Kennzeichen tragen.
  • Der Einsatz von beschädigten Anschlagmitteln ist verboten.
  • Anschlagmittel nicht quetschen, da erhebliche Festigkeitsverluste die Folge sein können.
  • Das Knoten ist untersagt, da das Anschlagmittel dabei beschädigt wird.
  • Lasthaken dürfen nicht an der Spitze, sondern nur im Hakengrund belastet werden. Ausnahme: Der Haken ist für diese Anwendung ausdrücklich freigegeben.
  • Auf keinen Fall Anschlagmittel lose über den Kranhaken legen. Das Anschlagmittel kann verrutschen und die Last fällt herunter.
  • Beachten Sie bitte unbedingt, dass die Last unter Kontrolle ist, nicht rotiert und/oder mit anderen Gegenständen kollidiert.
  • Die Last selbst muss in sich gesichert sein, es dürfen keine Gegenstände herunterfallen, da dies die Anschläger gefährden würde.
  • Neigungswinkel über 60° sind nicht zulässig.
  • Die Last muss gegen Herabfallen gesichert werden. Deshalb sollten Lasthaken grundsätzlich mit einer Hakensicherung ausgerüstet werden.
  • Es darf nicht im Hängegang angeschlagen werden, außer es wird ein Zusammenrutschen der Anschlagmittel zuverlässig verhindert.
  • Lange schlanke Güter dürfen nicht in Einzelschlingen angeschlagen werden, da die Last unkontrolliert pendeln oder herausfallen kann.
  • Das Verkürzen der Anschlagmittel durch Umschlingen des Kranhakens ist nicht erlaubt. Eine Ausnahme ist die Rundschlinge, wenn gewährleistet ist, dass die Rundschlingenstränge sich nicht überkreuzen, sondern nebeneinanderliegen.
  • Verdrehte Anschlagmittel sind auszudrehen. Abhilfe schafft hier der Einsatz von Wirbeln, die dies zuverlässig gewährleisten.
  • Die Länge der Schlaufen an Hebebändern und Anschlagseilen muss mindestens dem 4-fachen der Kranhakenbreite entsprechen.
  • Eine ausreichende Dimensionierung der Anschlag- und Lastaufnahmepunkte ist vorzunehmen. Dabei die Kranhakengröße beachten! Alle Beschlagteile müssen im montierten Zustand frei beweglich sein.
  • Das Anschlagen mit Hebezeugen im Kran ist verboten!

Alllgemeine Pflichten des Unternehmers

Gemäß BetrSichV ist grundsätzlich vor Beginn einer jeden Arbeit eine Risiko- und Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese dient der Ermittlung notwendiger Maßnahmen für die sichere Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln sowie der Auswahl der geeigneten Mitarbeiter. Des Weiteren sind Art, Umfang und Fristen wiederkehrender Prüfungen für Arbeitsmittel festzulegen und die dazu befähigte Person zu benennen. Diese wiederkehrende Prüfung ist entsprechend der Gefährdungsbeurteilung mindestens einmal jährlich, je nach Betriebsbedingungen auch häufiger, durchzuführen. Das Unternehmen hat die Ergebnisse zu dokumentieren und aufzubewahren. Schulungen und Unterweisungen haben einen enormen Stellenwert. In der Regel sind es Fehler in der Anwendung, die zu Unfällen und Schäden führen. Der Unternehmer ist daher auf Basis unterschiedlicher Vorschriften und Regelwerke verpflichtet, Unterweisungen seiner Mitarbeiter in regelmäßigen Abständen durchzuführen und zu wiederholen.

Allgemeine Pflichten des Anwenders

Vor Beginn der Arbeiten sind alle Anschlagmittel einer Sichtkontrolle zu unterziehen. Nur Anschlagmittel ohne sichtbare Schäden dürfen verwendet werden. Alle Mitarbeiter sind verpflichtet, gemäß der Unterweisung zu arbeiten, geeignete Anschlagmittel auszuwählen und diese bestimmungsgemäß zu verwenden. Sie wollen sich oder Ihre Mitarbeiter in diesem Bereich ausbilden? Entdecken Sie passende Seminare der Fach-Akademie.

Lagerung und Prüfung

Manchmal werden Anschlagmittel nicht im Einsatz, sondern durch unsachgemäße Lagerung beschädigt oder zerstört. Sachgerechte Lagerung heißt, die Anschlagmittel auch vor Witterungseinflüssen und aggressiven Stoffen zu schützen. Lager- und Transportgestelle für Anschlagmittel sind hier die richtige Lösung. Wir liefern Ihnen Ablagegestelle in unterschiedlichen Ausführungen.

Wissenswertes zum Anschlagmittel Kette

Flexibler Kettenbaukasten

Anschlagketten sind im Baukastensystem erhältlich und können den erforderlichen Bedingungen angepasst werden. Unterschiedliche und vor allem spontan auftretende Transportaufgaben erfordern eine Vielzahl verschiedener Konfigurationen der Anschlagmittel. Mit dem flexiblen Kettenbaukasten in der Sondergüte VIP-10 und der Güteklasse ICE-12 konfigurieren Sie mit wenigen Handgriffen das 1-, 2-, 3- oder 4-Strang-Gehänge. Die Kettenstränge können durch Ineinanderhängen beliebig oft verlängert werden. Auch die Bildung einer Kranzkette gelingt mit einem Griff. Das System aus Aufhängeringen und Hakenketten kann passend für Ihre Aufgabe kombiniert werden. Jedes Systembauteil ist mit einer Tragfähigkeits-, CE- und Herstellerkennzeichnung versehen und ist für sich ein separates Anschlagmittel. Eine ausführliche Betriebsanleitung mit verschiedensten Kombinationsmöglichkeiten erhalten Sie selbstverständlich mit der Lieferung. Eine angepasste Betriebsanleitung speziell für Ihren Anwendungsfall sowie die Erstunterweisung Ihrer Anwender und die Begleitung der Erstinbetriebnahme sind nach Absprache möglich.

  • Reduktion der Anzahl von Anschlagkettengehängen auf ein Minimum
  • Schnellste Montage am Einsatzort ohne zusätzliches Werkzeug
  • System ist einfach erweiter- und modifizierbar
  • Kostenlose Berechnung Ihrer Anwendung, unter Berücksichtigung aller wichtigen Parameter

Kennzeichnung von Anschlagketten unterschiedlicher Güteklassen

Nur normgerechte und ordnungsgemäß gekennzeichnete Anschlagketten dürfen zum Heben eingesetzt werden. Die vorgeschriebene Kennzeichnung für die Güteklasse 8, Güteklasse 10 und Güteklasse 12 beinhaltet:

  • Angaben zur Tragfähigkeit der Kettengehänge
  • Nenndurchmesser der Ketten
  • Angabe der Anzahl an Kettensträngen
  • Zulässige Neigungswinkel
  • Individuelle Kennzeichnungsnummer
  • Herstellername oder -zeichen
  • CE-Kennzeichnung

Zugelassener Temperaturbereich für Anschlagketten

Temperatur Tragfähigkeit Güteklasse 8 (GK8) Tragfähigkeit Güteklasse 10 (GK 10) Tragfähigkeit Güteklasse 12 (GK 12)
-40 bis +200°C 100 % 100 % 100 %
+200 bis +250°C 90 % 90 % 90 %
+250 bis +300°C 90 % 90 % 60 %
+300°C bis +380°C 75 % 60 % nicht geeignet
+380°C bis +400°C 75 % nicht geeignet nicht geeignet
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