Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft fördert die Anschaffung von kleinen, leichten Höhensicherungsgeräten und die damit verwendete geeignete Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA). Im Zusammenhang mit der Förderung muss entweder eine Schulung zur Benutzung von PSAgA oder eine Schulung zur Benutzung von Hubarbeitsbühnen mit der Verwendung von PSAgA als Bestandteil dieser Schulung absolviert werden. Die Kosten für Höhensicherungsgeräte und PSAgA können pro geschulter Person mit bis zu 250 € bezuschusst werden - die Schulungen werden nicht gefördert. Der Antrag wird vom Unternehmen an die BG Bau gestellt.
Diese Voraussetzungen erfüllen und die Prämie erhalten:
- Ihr Unternehmen ist über die BG Bau versichert
- Weisen Sie eine Schulung zum Einsatz von PSAgA nach: Die Schulung muss nach DGUV Vorschrift 1 §31 einen praktischen Teil beinhalten, in dem in die Benutzung von PSAgA mit der Verwendung von Höhensicherungsgeräten eingewiesen wird. Der Abschluss der Schulung muss durch eine schriftliche Prüfung erfolgen und zum Zeitpunkt Ihrer Antragsstellung nicht länger als 6 Monate zurückliegen. Der Abschluss der Schulung ist über eine Teilnahmebescheinigung eines geeigneten Bildungsträgers nachzuweisen und gemeinsam mit dem Antrag auf Förderung einzureichen. Diese Schulung kann auch Bestandteil einer Schulung zur Benutzung von Hubarbeitsbühnen sein. Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, eine Schulung zu buchen, die sich vollständig an Ihren individuellen Anforderungen orientiert – oder wählen Sie direkt den Sachkunde-Lehrgang PSAgA. Dieser erfüllt alle notwendigen Voraussetzung. Buchen Sie ganz einfach online und erhalten Sie eine Prämie auf ein Höhensicherungsgerät und die entsprechende PSAgA.
- Die Höhensicherungsgeräte müssen folgende Eigenschaften haben:
- Die Auszuglänge beträgt maximal 1,80 m
- Für die Verwendung in Hubarbeitsbühnen geeignet
- Interne Falldämpfung
- Kunststoffband als Verbindungsmittel (kein Stahlseil)
- Krafteinleitung ≤ 3 kN
- Inklusive Drehwirbelaufhängung
- Kantengeprüft
- Mit unterschiedlichen PSAgA-Gurten einsetzbar
- Die Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz muss sicherstellen, dass eine Person nach einem Absturz und der Abbremsung in einer Lage gehalten wird, in der sie gegebenenfalls die Rettung abwarten kann (EU-PSA-Verordnung, Anhang II, 3.1.2.2.). Der Auffanggurt muss den Anforderungen der DIN EN 361 entsprechen.
Dokumente einreichen
Reichen Sie die folgenden Dokumente über das Antragsformular der BG Bau ein, um Ihre Prämie zu erhalten:
- Die Rechnung geeigneter Systeme - z. B. Höhensicherungsgerät und PSAgA.
- Entsprechende Unterlagen der Systeme (z. B. Bedienungsanleitung, Prospekt), aus denen hervorgeht, dass die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
- Persönlicher Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an der Schulung, deren Abschluss nicht länger als 6 Monate vor Antragsstellung zurückliegt.