Übergabe eines kleine Paketes samt Lieferschein

Transportschutz auf der letzten Meile

Klein-, Express- und Paketdienste (KEP) haben in den heutigen Logistikketten einen hohen Stellenwert eingenommen. Ware muss schnell, termingerecht, kosteneffizient und ohne Schäden bei den Kunden eintreffen. Paketdienstleister versuchen deshalb ihre Transportabläufe zu optimieren. Wir nehmen Ihnen die normgerechte Sicherung Ihrer Pakete zuverlässig ab und stellen den Schutz der zu transportierenden Güter, der Zusteller und anderer Verkehrsteilnehmer sicher.

Christoph Bergforth | Evers GmbH
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Christoph Bergforth
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Zuverlässiger Schutz für Ihre Kurier-, Express- und Postsendungen (KEP)

KEP-Dienstleister folgen einem komplexen Logistiksystem und verladen die Pakete je nach Verlauf der Route. Häufig wird das Gewicht der Ladeeinheiten dabei nicht beachtet: Pakete für die letzten Kunden werden als erstes Verladen. Die unterschiedlichen Formen, Größen und Leerräume in den Paketen lassen eine formschlüssige Ladung kaum zu. Hinzu kommt, dass sich die Ladung auf der Ladefläche mit jedem Haltepunkt und Kunden verändert. Express-Zustellungen, höhere Liefervolumina und steigende Kundenerwartungen erhöhen den Druck auf die Zusteller. Schutz und Sicherheit geraten dadurch schnell aus dem Blickfeld, Personen- sowie Versandschäden sind vorprogrammiert.

Die maßgebliche Verantwortung für die ordnungsgemäße Ladungssicherung liegt deshalb nicht nur bei dem Fahrer des Fahrzeugs, sondern auch dem Fahrzeughalter und dem Paketdienstleister als Verlader. Dieser muss dem Zusteller alle notwendigen Hilfsmittel sowie das Know-how zur Verfügung stellen, um die Ladung auf dem Zustellfahrzeug effektiv und effizient zu sichern. Schubladenlösungen kommen hier nicht in Frage. Nur durch eine Anpassung des Ladungssicherungsmittels an das Fahrzeug, die Transportgüter, den Transport- sowie individuellen Entnahmevorgang wird ein vollumfänglicher Schutz gewährleistet. Wir beraten Sie gerne bei der Sicherheitsausstattung für Ihre Zustellerfahrzeuge und schulen Ihre Mitarbeiter für eine normkonforme und effiziente Anwendung.

Vermeiden Sie hohe Bußgelder bei unzureichend gesicherten Ladungen

Zu wenige Unternehmen der KEP-Branche beachten die entsprechende VDI-Richtlinie 2700 Blatt 16 und § 22 Abs. (1) der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Diese schreibt wie folgt vor:

„Die Ladung einschließlich Geräte zur Ladungssicherung sowie Ladeeinrichtungen sind so zu verstauen und zu sichern, dass sie selbst bei Vollbremsung oder plötzlicher Ausweichbewegung nicht verrutschen, umfallen, hin- und herrollen, herabfallen oder vermeidbaren Lärm erzeugen können. Dabei sind die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.“

Die Vernachlässigung dieser Vorschriften durch viele KEP-Dienstleister ist den Kontrollbehörden bereits bekannt. Wo früher die Einhaltung des Arbeitsrechtes mit den vorgeschriebenen Ruhe- und Arbeitszeiten und der allgemeine Zustand des Fahrzeugs ins Visier genommen wurden, treten heute vermehrt Strafen wegen unzureichender Sicherheit auf. Seit Mai 2018 gilt die neue EU-Richtlinie 2014/47 /EU, die durch die Erhöhung der technischen Unterwegskontrollen eine höhere Sicherheit auf europäischen Straßen gewährleisten möchte. Im Rahmen einer anfänglichen und einer gründlichen Kontrolle prüfen die Kontrollbehörden die direkte Sicherung mit Netzen und Decken wie folgt: 

Bei Verstößen gegen die normgerechte Ladungssicherung nach VDI 2700 Blatt 16 und §22 Abs. (1) StVO drohen dem Verlader des Kleintransporters folgende Bußgelder und Punkte:

Tatbestand Strafe Punkte
Ladung ohne vorgeschriebene Sicherungsmittel befördert 25  
Ladung nicht verkehrssicher verstaut 35  
Ladung nicht verkehrssicher verstaut - andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet  60 1
Ladung nicht verkehrssicher verstaut - es kam zum Unfall 75 1
Nicht vorschriftsmäßige Ladung - die Verkehrssicherheit litt erheblich  80 1
Nicht vorschriftsmäßige Ladung - die Verkehrssicherheit litt erheblich und es kam zum Unfall 120 1
Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte  135 1

Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte - andere Verkehrsteilnehmer wurden gefährdet

165 1
Sie ließen die Inbetriebnahme eines Kfz zu, dessen Ladung die Verkehrssicherheit erheblich beeinträchtigte - es kam zum Unfall 200 1

Unsere Sonderlösung: Ladungssicherungsnetze für Kleintransporter

Durch das Ladungssicherungsnetz werden die Pakete formschlüssig an die stirnseitige Ladebordwand sowie an die beiden Seitenwände geladen und mit dem Netz nach hinten abgesichert. Das Ladungssicherungsnetz wird über eingenähte Endbeschläge in, am Fahrzeug vorhandene, Zurrschienen eingeklinkt. Eingenähte Stangen stabilisieren das Netz zusätzlich. Damit das Netz nicht bei jeder Ablieferung oder Beladung herausgenommen werden muss, wurde mittig ein "Reißverschluss" eingebaut. Dieser kann leicht geöffnet werden, um einzelne Pakete zu entnehmen. Auf der Vollgummi-Antirutschmatte werden Pakete für eine schnelle Ablieferung vorbereitet. Das Ladungssicherungssystem schützt nicht nur die Ware in den Paketen – auch Fahrer müssen beim Öffnen der rückseitigen Türen keine Verletzungen durch entgegenfallende Pakete mehr befürchten. 

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