Hebezeug

Hebezeuge

Die Handhebezeuge zum Heben, Ziehen und Fixieren von Lasten sind kompakte Hightech-Einheiten. Leistung und Detailqualität werden bei Handhebezeugen häufig unterschätzt. Gerade bei beweglichen Materialien wie Ketten herrschen höchste Qualitätsanforderungen. Die gesamte Produktpalette ist mit wenig Kraftaufwand einfach und ausgesprochen sicher zu bedienen und zu montieren. Profitieren Sie außerdem von Tipps zum sicheren Umgang am Ende dieser Seite.

Patrick Luckas | Evers GmbH
Ihr Ansprechpartner:
Patrick Luckas
contact_phone+49 208 99475-48
Zum vertikalen und horizontalen Heben, Senken und Ziehen von Lasten
Für den schweren Montageeinsatz konzipiert
Für das manuelle oder elektrische Heben, Senken oder Ziehen von Lasten
Zum schnellen, bequemen Heben und Senken Ihrer Lasten
Für den Dauerbetrieb in schweren industriellen Einsatzgebieten
Nicht ortsfeste Hebezeuge zum Heben, Ziehen und Spannen
Mobil und flexibel Lasten heben und ziehen
Die Senkhöhe kann präzise kontrolliert werden
Auch Laufkatzen genannt, zum Einhängen allerlei Hebezeuge mit Haken
Temporäre Anschlagpunkte, auch als Zug- oder Hebeklemmen verwendbar
Kraftwandler für die Seilführung
Von Flaschenzügen über Bauaufzugsseile bis Karabinerhaken

Produktlösungen

Richtiger Umgang mit Gefahrgut

Bei dem Versand von Gefahrgut gilt es eine Menge zu beachten. Von der Klassifizierung und Kennzeichnung über die richtige Verpackung bis hin zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung auf dem Transportmittel. Denn Unfälle führen nicht nur zu Verletzungen für an dem Transport beteiligte Personen, sondern können darüber hinaus auch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. 

Zur Lösung

Maschinentransporte im Bereich der Offshore-Windenergie

Die Anforderungen bei Maschinentransporten im Zuge der Installation einer Windkraftanlage sind enorm. Oft müssen hier sämtliche Anschlag- und Lastaufnahmemittel durch eine Klassifikationsgesellschaft abgenommen werden. Die intensiven Dauerbelastungen durch hohen Wellengang, Stürme und die schwierigen Einsatzbedingungen fernab der Küste beanspruchen das Hebeequipment besonders stark und fordern einen vollumfänglichen Schutz des Personals.

Zur Lösung

Fach-Akademie

Prüfung von Arbeitsmitteln

Personen, die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln (Anschlag- und Hebetechnik, Zurrmittel) beauftragt werden sollen
  • access_time Dauer:
  • 2 Tage
  • event Start:
  • Dienstag, 18.03.2025
  • event Ende:
  • 19.03.2025
Mehr erfahren

Service

Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel und PSA gegen Absturz

Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.

Zur Serviceleistung

Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zur Serviceleistung

FAQ: Hebezeuge

Beispiele für Hebezeuge sind Hebelzüge, Stirnradflaschenzüge, Seilwinden, Elektrokettenzüge, Druckluftkettenzüge, Greifzüge, Seilzüge, Stahlwinden, Fahrwerke, Trägerklemmen und Drahtseilrollen.

  • Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
  • DGUV Vorschrift 1 (ehem. BGV A1)
  • Betriebssicherheitsverordnung
  • DGUV Vorschrift 54 (ehem. BGV D8)
  • DGUV Vorschrift 52 (ehem. BGV D6)
  • EN 818-7
  • DIN EN 13157

Geräte und Seilblöcke müssen mit dem Herstellerkennzeichen, Baujahr, der Typenbezeichnung, Fabrik- oder Seriennummer sowie der zulässigen Belastung gekennzeichnet sein. Auf Elektrozügen, Druckluftzügen und Flaschenzügen muss die zulässige Tragfähigkeit ablesbar sein.

Der § 3 abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht vor, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der entsprechenden Prüfungen ermitteln muss. Grundätzlich gilt, dass das Hebezeug vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen. Werden Mängel festgestellt, müssen diese behoben werden. Regelmäßige Prüfungen finden innerhalb eines Jahres durch den Sachkundigen statt. Bei erhöhtem Einsatz, besonderen Vorkommnissen, hohem Verschleiß durch Rahmenbedingungen des Einsatzortes oder nach Schadensfällen müssen außerordentliche Prüfungen stattfinden.

Passende Hebezeuge finden – Tipps zum sicheren Umgang

Definition: Was sind Hebezeuge?

Laut DGUV-Vorschrift 54 sind Winden-, Hub- und Zuggeräte Hebezeuge, die allein oder in Verbindung mit anderen Einrichtungen zum Heben, Senken, Ziehen oder Drücken von Lasten oder zum Heben und Senken von Personen verwendet werden. Darunter fallen: 

Hebezeuge werden in der Industrie eingesetzt, um schwere Lasten wie z. B. Maschinenbauteile für die Montage zu heben und zu senken. In Autowerkstätten kommen Sie für das Halten von Bauteilen zum Einsatz. Wir beraten Sie gerne, wenn es darum geht das richtige Hebezeug für Ihre Anwendung und Ihren Einsatzort zu finden. Rufen Sie uns einfach an oder kontaktieren Sie uns per Mail.

Eigenschaften und Auswahlkriterien für Handhebezeuge

Einsatztemperatur
Einsatztemperatur

Handhebezeuge dürfen in der Regel in einem Temperaturbereich zwischen -10 bis +40 °C eingesetzt werden. Bitte prüfen Sie hierzu die Bedienungsanleitung des gewünschten Gerätes. Sollten Sie die Hebezeuge in abweichenden Temperaturbereichen verwenden wollen, sprechen Sie uns bitte dazu an.

Lastdruckbremse
Lastdruckbremse

Hält die Last selbsttätig in jeder Lage. Der axiale Bremsdruck wird durch die Last selbst erzeugt. Die Last wird durch den entstehenden Reibschluss zwischen den Bremsscheiben gehalten und zusätzlich mittels Sperrklinken gesichert.

Mindestlast
Mindestlast

Viele Anwender wissen nicht, dass für alle Handhebezeuge eine typenabhängige Mindestlast definiert wird. Die Lastdruckbremse von Handhebezeugen greift nur hundertprozentig, wenn sie in Abhängigkeit vom Modell mit mindestens 10–20 % der maximalen Tragfähigkeit belastet wird. Beachten Sie dazu die jeweilige Betriebsanleitung. Bei Nichtbeachtung kann die Last durchrutschen oder das Hebezeug die Last gar nicht erst anheben.

Stahlblech-, Alu- oder Gussgeräte
Stahlblech-, Alu- oder Gussgeräte

Stahlblech- und Aluminiumgeräte sind in der Regel leichter und günstiger als Gussgeräte. Stahlblechgeräte werden als Standardhebezeug in vielen Anwendungsbereichen eingesetzt. Sind Korrosionsschutz und Gewicht vorrangige Auswahlkriterien, werden Aluminiumausführungen verwendet. Benötigen Sie höchste Stabilität und Langlebigkeit, sollten Sie die schwere Guss-Variante wählen.

Elektronisch oder manuell
Elektronisch oder manuell

Wählen Sie zwischen elektronischen und manuellen Hebezeugen, je nach Anforderung und Einsatzbereich.

Überlastsicherung
Überlastsicherung

Verhindert die Überlastung eines Hebezeuges, meistens durch eine Rutschkupplung, die optional bei Überlast öffnet. Die Last wird dann gar nicht erst angehoben.

Das richtige Handhebezeug für Ihren Einsatz finden Sie außerdem durch die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Welche Tragfähigkeit benötige ich für das Heben meiner Last?
  • Wir groß muss die Hubhöhe, Aufhängehöhe und Laufbahnhöhe sein?
  • Wo wird das Hebezeug eingesetzt?
  • Wie oft und wie intensiv wird das Hebezeug eingesetzt?
  • Ist eine verkürzte Bauart notwendig?
  • Wo steht der Bediener und wie groß ist der Abstand zum Hebezeug?
  • Kommt es beim Hebeeinsatz zu Vibrationen oder Schwingungen?

Sicherer Umgang mit Hebezeugen

Handhebezeuge werden häufig zur Verkürzung von Anschlagmitteln verwendet, die wiederum an einem kraftbetriebenen Kran angeschlagen werden. Die Last wird mit dem Kran gehoben und verfahren. Nach Aussage offizieller Stellen sind Handhebezeuge keine Anschlagmittel und dürfen grundsätzlich nicht im Kranbetrieb verwendet werden. Ausnahme sind Sonderwerkzeuge mit einer gleichlautenden Betriebsanleitung des Lieferanten, in der die Anwendung in Verbindung mit dem Kran als bestimmungsgemäße Verwendung ausdrücklich beschrieben wird. Liegt diese Freigabe nicht vor, liegt das Risiko allein beim Anwender. Lasten dürfen nicht mit der Hebezeugkette umschlungen werden. Dafür werden Anschlagketten verwendet.

Kennzeichnung und Prüfung von Hebezeugen

Geräte und Seilblöcke müssen mit dem Herstellerkennzeichen, Baujahr, der Typenbezeichnung, Fabrik- oder Seriennummer sowie der zulässigen Belastung gekennzeichnet sein. Auf Elektrozügen, Druckluftzügen und Flaschenzügen muss die zulässige Tragfähigkeit ablesbar sein.

Der § 3 abs. 3 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sieht vor, dass der Arbeitgeber Art, Umfang und Fristen der entsprechenden Prüfungen ermitteln muss. Grundätzlich gilt, dass das Hebezeug vor der ersten Inbetriebnahme durch einen Sachkundigen geprüft werden müssen. Werden Mängel festgestellt, müssen diese behoben werden. Regelmäßige Prüfungen finden innerhalb eines Jahres durch den Sachkundigen statt. Bei erhöhtem Einsatz, besonderen Vorkommnissen, hohem Verschleiß durch Rahmenbedingungen des Einsatzortes oder nach Schadensfällen müssen außerordentliche Prüfungen stattfinden.

Haben Sie weitere Fragen zu Hebezeugen?

Wir helfen Ihnen gerne und beraten Sie umfassend.

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