Greifzüge

Greifzüge sind tragbare Hebezeuge zum Heben, Ziehen und Spannen von Lasten. Sie sind nicht fest montiert, beispielsweise an einem Fahrzeug, sondern transportabel und somit ideal für wechselnde Einsatzgebiete geeignet. Der Hub- oder Zugweg ist nur durch die eingesetzte Seillänge limitiert, welche unbegrenzt erweitert werden kann. Um den richtigen Greifzug für Ihre Anwendung zu finden, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Patrick Luckas | Evers GmbH
Ihr Ansprechpartner:
Patrick Luckas
contact_phone+49 208 99475-48

Leicht und tragbar für den Ein-Mann-Betrieb.

Konzipiert für härteste Einsatzbedingungen.

Automatisches Greifen des Seil durch einzigartiges Klemmbackenprinzip.

Klein, handlich, leicht – ideal für den Montage- und Servicebetrieb.

Schnelle Montage und Demontage für temporäre Vorrichtungen.

Produktlösungen

Offshore-Hebelösung für die Montage schwerer Skids auf einer Öl- und Gasplattform

Evers entwickelte für eine norwegische Werft ein vollständig abgestimmtes Offshore-Hebesystem für den sicheren Transport und die Installation von Skids und Anlagenmodulen mit Lasten bis 150 Tonnen. Durch die Kombination aus Engineering, projektspezifischen Sonderanschlagpunkten, Grummets, Kabelschlagstroppen, Traversen und weiteren zertifizierten Hebemitteln entstand eine normkonforme Gesamtlösung, die höchste Anforderungen an Sicherheit, Flexibilität und Dokumentation erfüllt.
Zur Lösung

Fach-Akademie

Prüfung von Arbeitsmitteln

Personen, die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln (Anschlag- und Hebetechnik, Zurrmittel) beauftragt werden sollen
  • access_time Dauer:
  • 2 Tage
  • event Start:
  • Mittwoch, 16.09.2026
  • event Ende:
  • 17.09.2026
Mehr erfahren

Service

Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel und PSA gegen Absturz

Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.

Zur Serviceleistung

Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zur Serviceleistung
0 Merkliste
keyboard_arrow_up