Drahtseilrollen

Drahtseilrollen sind Kraftwandler, die der Führung des Seil dienen. Durch ein Lager wird die Hub- oder Zugbewegung reibungslos umgelenkt sowie Reibungsverluste beim Betrieb von Hebezeugen vermindert – eine Erzielung höherer Tragfähigkeiten. Drahtseilrollen können mit Haken, Schäkeln oder verschiedenen Lagern hergestellt werden. Um die ideale Seilrolle für Ihren Anwendungsfall zu finden, helfen wir Ihnen gerne weiter.

Patrick Luckas | Evers GmbH
Ihr Ansprechpartner:
Patrick Luckas
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Produktlösungen

Anschlagketten für jede Hebeaufgabe

Mit verschiedenen Güteklassen und Werkstoffvarianten decken wir nahezu jede Hebeaufgabe ab. Ob wirtschaftliche Alltagskette oder Hochleistungslösung für Schwerlast, Tieftemperatur und korrosive Umgebungen, jede Anschlagkette wird nach Ihren Anforderungen konfektioniert und ist Teil eines flexiblen Baukastensystems aus Aufhängeköpfen, Verkürzungs- und Verbindungselementen.
Zur Lösung

Lasttests für Traversen und Lastaufnahmemittel

Mit der neuen DIN EN 13155:2026-09 ergeben sich spätestens ab Januar 2027 neue Anforderungen an die Auslegung, Prüfung und Nachweisführung von Lastaufnahmemitteln. Abhängig von Anwendung und Lastwechseln sind Lasttests künftig ein verpflichtender Bestandteil der Nachweisführung und verpflichtend für die Vergabe eines CE-Zeichens.
Zur Lösung

Fach-Akademie

Service

Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel und PSA gegen Absturz

Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.

Zur Serviceleistung

Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zur Serviceleistung
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