Entdecken Sie umfangreiche Services und informieren Sie sich im Detail zu der Prüfung von Anschlagmitteln, Lastaufnahmemitteln und Absturzsicherungsmitteln. Sind Sie heute oder zukünftig mit der Durchführung wiederkehrender Prüfungen beauftragt? Dann besuchen Sie unser zweitägiges Seminar „Prüfung von Arbeitsmitteln“ oder „Sachkunde PSA gegen Absturz“. Wir prüfen folgende Arbeitsmittel für Sie:
Gemäß der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) trägt jedes Unternehmen die Verantwortung, die Art, den Umfang und die Fristen für die Prüfung der eingesetzten und gelagerten Anschlagmittel zu definieren und eine befähigte Person zur Durchführung festzulegen. Die Prüfung muss vor der ersten Inbetriebnahme und danach mindestens einmal jährlich erfolgen. Außerordentliche Prüfungen sind immer dann notwendig, wenn die Gefährdungsbeurteilung diese erfordert. Das kann bspw. nach einem längeren Zeitraum der Nichtbenutzung, nach Einsätzen in Umgebungen mit besonderen Eigenschaften oder nach Überlastungen der Fall sein.
Wechselt das Anschlagmittel durch Baustellenwechsel regelmäßig seinen Einsatzort? Dann schreibt die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) die Prüfung nach jedem Einsatz vor. Die folgenden Prüfkriterien dienen als Checkliste für die Prüfung von schraubbaren und schweißbaren Anschlagpunkten.
Wir arbeiten eng und partnerschaftlich mit den großen Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, Lloyds Register und DNV GL zusammen. Mit Hilfe eines 600-t-Prüfstands und eines 1.500-t-Prüfstands können sämtliche Lastaufnahmemittel mit Überlast getestet werden.
Der begleitende Sachkundige der neutralen Prüfgesellschaft bestätigt das Prüfergebnis, denn: Die Dokumentation ist genauso wichtig wie das hergestellte Produkt selber. Im internationalen Stahl- und Maschinenbau müssen die verwendeten Materialien genauestens nachgewiesen werden, ein nicht dokumentiertes Bauteil kann zur Ablehnung des kompletten Lastaufnahmemittels führen. Eine vollständige Dokumentation gehört deswegen immer zum Lieferumfang eines Lastaufnahmemittels.
Abhängig vom Einsatzort variieren die notwendigen Dokumente: Im Offshore-Bereich gestalten sich die Dokumente individuell nach Einsatzbedingung und der verantwortlichen Zertifizierungsgesellschaft. In den USA erfolgt die Fertigung und Auslegung des Lastaufnahmemittels nach der ASME „Design of Below the Hook Lifting Devices“. In Russland werden u. a. das GOST-Zertifikat und die EAC TR CU Konformitätsdeklaration verwendet. Gerne helfen wird Ihnen bei diesen Besonderheiten und erstellen in Absprache mit Ihnen eine individuelle, aufgabenbezogene Betriebsanleitung. Diese bildet zusätzlich die Besonderheiten Ihrer Anwendungen ab und dient als Basis für die Erstellung der Arbeitsanweisung gem. Betriebssicherheitsverordnung durch den Betreiber.
Schweißperlen, Nahtbildbeschädigungen, chemische Verfärbungen und Einschnitte an Haltegurten? – oder Korrosionen, Verformungen und fehlerhafte Schließfunktionen von Karabinerhaken? Bemerken Sie diese oder andere Mängel an Ihrer persönlichen Schutzausrüstung vor Absturz frühzeitig, um schwerwiegende Personenunfälle zu vermeiden. Sämtliche Materialien aus dem Bereich Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSA) müssen vor jeder erneuten Benutzung durch den Anwender mittels Sichtprüfung auf ihren ordnungsgemäßen Zustand sowie auf einwandfreies Funktionieren überprüft werden.
Darüber hinaus hat mindestens einmal jährlich eine Sachkunde-Prüfung der Materialen zu erfolgen. Die grundsätzliche Benutzungsdauer für Auffangurte lag einst bei 6 bis 8 Jahren, bei Verbindungsmitteln bei 4 bis 6 Jahren. Neuerdings gelten die maximalen Benutzungszeiten sämtlicher PSA gegen Absturz gemäß Gebrauchsanleitungen der jeweiligen Hersteller. Ohne zusätzliche Angabe prüft die Evers GmbH gemäß alter Richtlinine. Durch die Sicht-, Funktions- und Maßprüfung können Verschleißmerkmale an Komponenten der persönlichen Schutzausrüstung abgelesen und ggf. die Ablegereife festgestellt werden.
Die Sichtprüfung ist eine Augenkontrolle und erstreckt sich auf den Befund der einzelnen oben genannten Arbeitsmittel, den bestimmungsgemäßen Zusammenbau und auf die Vollständigkeit und die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen. Sie dient der Feststellung äußerlich erkennbarer Mängel und erfolgt unter Zuhilfenahme geeigneter Messinstrumente, wie z. B Winkelmesser oder Messschieber.
Die Magnetpulverprüfung ist die, am häufigsten angewandte, Methode zur Ermittlung von Oberflächenfehlern und oberflächennahen Fehlern wie Haarrissen an magnetisierbaren Eisen- und Stahlwerkstoffen. Anschlagketten müssen gemäß DGUV in Abständen von längstens drei Jahren zusätzlich zur Sicht- und Maßprüfung dieser besonderen Prüfung auf Rissfreiheit unterzogen werden.
Für zusätzliche Sicherheit vor Oberflächenfehlern sorgt das Farbeindringverfahren, das bei annähernd allen metallischen und nicht metallischen Werkstoffen durchgeführt werden kann. Auch Rot-Weiß-Prüfung genannt, eignet es sich besonders gut für die Prüfung größerer Bauteile wie z. B. Lasttraversen.
Zur zerstörungsfreien Werkstoffprüfung wird bei schallleitfähigen Rohren, Schweißnähten und Gussbauteilen sowie zur Wanddickenbestimmung das Ultraschallprüfverfahren eingesetzt. Wie zäh ein Werkstoff sein kann, wird durch Kerbschlagbiegeversuche ermittelt. Dadurch kann die Zähigkeit eines metallischen Werkstoffes auch bei niedrigsten Temperaturen beurteilt werden.
Vereinbaren Sie ganz einfach einen Termin. Unsere qualifizierten Prüftechniker führen die Sicht-, Funktions- und Maßprüfungen sowie die vorgeschriebenen Riss- und Lastprüfungen direkt vor Ort durch. Hierzu stehen uns moderne, mobile Prüfgeräte zur Verfügung. Oder Sie liefern uns Ihre Arbeitsmittel zur wiederkehrenden Überprüfung in unsere Fachwerkstatt. Wir prüfen schnell und zuverlässig.
Fordern Sie bei Bedarf unseren deutschlandweiten Abholservice an. Hierdurch sparen Sie die Anfahrtskosten für die Techniker. Mit unserer langjährigen Erfahrung helfen wir Ihnen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten und immer auf der sicheren Seite zu sein.
Gerne übernehmen wir auch die Terminüberwachung für Sie: Wir melden uns frühzeitig, um die anstehenden Prüfungen mit Ihnen abzustimmen. Hier unterscheiden wir zwischen:
Alle Prüfungen sind genauestens zu dokumentieren, denn ein Prüfnachweis muss auf Anfrage immer der Berufsgenossenschaft vorgelegt werden können. Dafür ist eine eindeutige Zuordnung der Prüfnachweise zum Anschlagmittel obligatorisch. RFID-Transponder, Farbkennzeichnungen, Kennzeichnungsanhänger und Prüfmarken helfen außerdem bei der Kontrolle der Einhaltung aller Prüffristen.
Wir dokumentieren die Prüfergebnisse in übersichtlichen Formularen (Excel-Tabellen und Excel-Prüfkarten, Ketten-Karteikarten etc.). Gerne erarbeiten wir mit Ihnen gemeinsam Ihre optimale Dokumentation, denn: der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Ergebnis der Prüfung aufgezeichnet und mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt wird. Eine rechtssichere Aufzeichnung soll Auskunft über Prüfling, Art der Prüfung, Prüfumfang, Ergebnis der Prüfung und Name und Unterschrift der zur Prüfung befähigten Person geben.