Werkstattkrane

Je nach Einsatzort und Aufgabe sind die Leichtbaukrane in unterschiedlichen Fahrgestellausführungen erhältlich. Gegengewichtskrane mit niedrigen und hohen maximalen Tragfähigkeiten bieten Ihnen durch diverse Auslegerstellungen vielfältige Einsatzmöglichkeiten. Mit diesen Kranen bewältigen Sie Hebevorgänge mit unzugänglichen Lasten und arbeiten überall dort effizient, wo häufige Werkzeug- oder Formenwechsel stattfinden.

Dominik Rahn | Evers GmbH
Ihr Ansprechpartner:
Dominik Rahn
contact_phone+49 208 99475-748

Produktlösungen

Montagehaken & Montage-Traversen

Bei der Montage großer Maschinenkomponenten, Turbinenbauteile, Einlaufräder, Generatoren, Walzen oder Gehäuse stoßen herkömmliche Anschlagmittel häufig an ihre Grenzen. Oft befinden sich die Anschlagpunkte tief im Bauteil, sind nur schwer zugänglich oder können mit einem normalen Kranhaken gar nicht erreicht werden.
Zur Lösung

Sonderanfertigungen

Nicht jede Herausforderung lässt sich mit einem Standardprodukt lösen. Besondere Lastgeometrien, anspruchsvolle Einsatzbedingungen oder komplexe Sicherheitsanforderungen erfordern individuelle Lösungen.
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Fach-Akademie

Prüfung von Arbeitsmitteln

Personen, die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln (Anschlag- und Hebetechnik, Zurrmittel) beauftragt werden sollen
  • access_time Dauer:
  • 2 Tage
  • event Start:
  • Mittwoch, 16.09.2026
  • event Ende:
  • 17.09.2026
Mehr erfahren

Service

Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel und PSA gegen Absturz

Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.

Zur Serviceleistung

Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zur Serviceleistung
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