Portalkrane

Mit Einschienenportalkranen, Zweischienenportalkranen oder Bockkranen können Sie Ihren Arbeitsplatz nachträglich ausstatten und sind damit unabhängig von aufwendigen Anbindungen an Hallen- oder Dachkonstruktionen. Die Kransysteme warten mit Tragfähigkeiten bis 10 t und Breiten bis 15 m auf. Ob für gelegentliche Hebevorgänge oder den dauerhaften Einsatz - fordern Sie die Beratung rund um Ihr individuelles Kransystem ganz einfach an.

Dominik Rahn | Evers GmbH
Ihr Ansprechpartner:
Dominik Rahn
contact_phone+49 208 99475-748

Mit Nenntragfähigkeiten bis 4.000 kg.

Verlängerbare Kragarmstützen und Nenntragfähigkeiten bis 2.000 kg.

Mit Tragfähigkeiten bis 3.200 kg.

Mit Nenntragfähigkeiten bis 2.000 kg.

Verlängerbarer Hängekran und Nenntragfähigkeiten bis 2.000 kg.

Verlängerbarer Brückenkran und Nenntragfähigkeiten bis 10.000 kg.

Leichtlauf-Kranbrücke und Nenntragfähigkeiten bis 1.000 kg.

Produktlösungen

Montagehaken & Montage-Traversen

Bei der Montage großer Maschinenkomponenten, Turbinenbauteile, Einlaufräder, Generatoren, Walzen oder Gehäuse stoßen herkömmliche Anschlagmittel häufig an ihre Grenzen. Oft befinden sich die Anschlagpunkte tief im Bauteil, sind nur schwer zugänglich oder können mit einem normalen Kranhaken gar nicht erreicht werden.
Zur Lösung

Sonderanfertigungen

Nicht jede Herausforderung lässt sich mit einem Standardprodukt lösen. Besondere Lastgeometrien, anspruchsvolle Einsatzbedingungen oder komplexe Sicherheitsanforderungen erfordern individuelle Lösungen.
Zur Lösung

Fach-Akademie

Prüfung von Arbeitsmitteln

Personen, die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln (Anschlag- und Hebetechnik, Zurrmittel) beauftragt werden sollen
  • access_time Dauer:
  • 2 Tage
  • event Start:
  • Mittwoch, 16.09.2026
  • event Ende:
  • 17.09.2026
Mehr erfahren

Service

Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel und PSA gegen Absturz

Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.

Zur Serviceleistung

Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zur Serviceleistung
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