Wandschwenkkran BOY BW

Wandschwenkkrane

Wählen Sie aus Wandschwenkkranen mit Tragfähigkeiten zwischen 100 und 2.000 kg sowie Ausladungen bis zu 10 m. Fragen Sie den passenden Kran für Ihre Anforderung an, wir beraten Sie gerne zur Konfiguration, zum Beispiel wenn es um die passende Befestigung oder die Stromzuführung geht. 

Dominik Rahn | Evers GmbH
Ihr Ansprechpartner:
Dominik Rahn
contact_phone+49 208 99475-748

Produktlösungen

Richtiger Umgang mit Gefahrgut

Bei dem Versand von Gefahrgut gilt es eine Menge zu beachten. Von der Klassifizierung und Kennzeichnung über die richtige Verpackung bis hin zur ordnungsgemäßen Ladungssicherung auf dem Transportmittel. Denn Unfälle führen nicht nur zu Verletzungen für an dem Transport beteiligte Personen, sondern können darüber hinaus auch eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellen. 

Zur Lösung

Maschinentransporte im Bereich der Offshore-Windenergie

Die Anforderungen bei Maschinentransporten im Zuge der Installation einer Windkraftanlage sind enorm. Oft müssen hier sämtliche Anschlag- und Lastaufnahmemittel durch eine Klassifikationsgesellschaft abgenommen werden. Die intensiven Dauerbelastungen durch hohen Wellengang, Stürme und die schwierigen Einsatzbedingungen fernab der Küste beanspruchen das Hebeequipment besonders stark und fordern einen vollumfänglichen Schutz des Personals.

Zur Lösung

Fach-Akademie

Service

Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel und PSA gegen Absturz

Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.

Zur Serviceleistung

Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zur Serviceleistung
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