Tragbarer Montagekran

Montagekrane

Die tragbaren Montagekrane lassen sich durch die modulare Bauweise und die geringen Einzelteilgewichte einfach ab- und wieder aufbauen. Durch das komplexe Baukastensystem kann der Kran auf Ihre individuellen Anforderungen angepasst werden - ob mit unterschiedlichen Beschichtungen, Seilwinden, Befestigungshülsen, Seilen oder sonstigen Zubehörteilen.

Dominik Rahn | Evers GmbH
Ihr Ansprechpartner:
Dominik Rahn
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Produktlösungen

Maschinentransporte im Bereich der Offshore-Windenergie

Die Anforderungen bei Maschinentransporten im Zuge der Installation einer Windkraftanlage sind enorm. Oft müssen hier sämtliche Anschlag- und Lastaufnahmemittel durch eine Klassifikationsgesellschaft abgenommen werden. Die intensiven Dauerbelastungen durch hohen Wellengang, Stürme und die schwierigen Einsatzbedingungen fernab der Küste beanspruchen das Hebeequipment besonders stark und fordern einen vollumfänglichen Schutz des Personals.

Zur Lösung

Sichere Kranführung

Das Führen eines Krans gehört für viele Betriebe zum Arbeitsalltag. Kranführer sind verpflichtet, die Voraussetzungen der deutschen gesetzlichen Unfallversicherungen zu erfüllen. Wir informieren Sie umfassend, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, wie der Kranführerschein abgelegt und ein Kran sicher geführt wird.

Zur Lösung

Fach-Akademie

Prüfung von Arbeitsmitteln

Personen, die mit der Prüfung von Arbeitsmitteln (Anschlag- und Hebetechnik, Zurrmittel) beauftragt werden sollen
  • access_time Dauer:
  • 2 Tage
  • event Start:
  • Dienstag, 18.03.2025
  • event Ende:
  • 19.03.2025
Mehr erfahren

Service

Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel und PSA gegen Absturz

Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.

Zur Serviceleistung

Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zur Serviceleistung
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Information

Unser Betrieb bleibt vom 23.12.24 bis 03.01.25 geschlossen. Letzter Warenannahmetag: 15.12.24 Ausnahmen nur nach Absprache!

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