Hier finden Sie Säulenschwenkkrane mit Schwenkbereichen bis 360° für die Halle sowie das freie Gelände, mit Tragfähigkeiten von 100 bis 63.000 kg und Ausladungen bis 20 m. Ob mit knickbarem Ausleger, in der Leichtbauvariante mit Aluminiumausleger oder niedriegbauendem Ausleger - für Ihre Anforderung finden wir den passenden Kran.
Individuelle Herausforderungen in Produktion, Logistik und Fertigung erfordern oft mehr als Lösungen von der Stange. Wir entwickeln spezifische Magnetlösungen, die präzise auf Ihre Prozesse zugeschnitten sind.
Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
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