Hebebänder

Hebebänder sind textile Anschlagmittel mit einer Nenntragfähigkeit von bis zu 20 Tonnen. Sie bestehen aus in Längsrichtung übereinander gelegten, flachgewebten Gurtbändern. An beiden Seiten des Hebebandes befinden sich je nach Ausführung Schlaufen oder metallene Beschlagteile. Die Hebebänder können weiterhin mit secutex-Schutzschläuchen oder mit einer secutex-Festbeschichtung aus Polyurethan versehen werden.

Dominik Rahn | Evers GmbH
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Dominik Rahn
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Beidseitige secutex-Beschichtung mit D-/ C-Bügeln oder Kranschlaufen.

Beidseitige Powerflex-Beschichtung mit D-/ C-Bügeln oder Kranschlaufen.

Kombinierte Secuflex-Beschichtung mit D-/C-Bügel oder Kranschlaufe.

4-lagig mit Kranschlaufen, D1-Bügeln oder Schutzschlauch.

Besonders querstabil und verschleißfest.

2-lagiges Hebeband mit Kranschlaufen.

Bis 600 mm Bandbreite, bis 20.000 kg Nenntragfähigkeit.

Das Hebeband mit beweglicher Festbeschichtung.

Die 4-lagige Variante des Secumove PB.

Das Hebeband für scharfkantige Teile mit Radien ab 2 mm.

Hohe Schnittfestigkeit und Abriebfestigkeit.

1-lagiges Endloshebeband ab 25 mm Bandbreite.

Bandschlinge für den Einweggebrauch.

1- oder 2-lagige Bandschlinge, endlos vernäht aus Gurtband.

Produktlösungen

Montagehaken & Montage-Traversen

Bei der Montage großer Maschinenkomponenten, Turbinenbauteile, Einlaufräder, Generatoren, Walzen oder Gehäuse stoßen herkömmliche Anschlagmittel häufig an ihre Grenzen. Oft befinden sich die Anschlagpunkte tief im Bauteil, sind nur schwer zugänglich oder können mit einem normalen Kranhaken gar nicht erreicht werden.
Zur Lösung

Sonderanfertigungen

Nicht jede Herausforderung lässt sich mit einem Standardprodukt lösen. Besondere Lastgeometrien, anspruchsvolle Einsatzbedingungen oder komplexe Sicherheitsanforderungen erfordern individuelle Lösungen.
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Fach-Akademie

Sachkunde-Lehrgang PSAgA

Sachkunde Lehrgang Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz für den Teilbereich PSAgA/RA in Unternehmen (gemäß DGUV Grundsatz 312-906, Stand 12/2017)
  • access_time Dauer:
  • 3 Tage
  • event Start:
  • Dienstag, 13.10.2026
  • event Ende:
  • 15.10.2026
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Service

Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel und PSA gegen Absturz

Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.

Zur Serviceleistung

Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zur Serviceleistung

FAQ: Hebebänder

Hebebänder sind textile Anschlagmittel mit einer Nenntragfähigkeit von bis zu 20 Tonnen. Sie bestehen aus in Längsrichtung übereinander gelegten, flachgewebten Gurtbändern. An beiden Seiten des Hebebandes befinden sich je nach Ausführung Schlaufen oder metallene Beschlagteile.

Die Hebebänder können weiterhin mit secutex-Schutzschläuchen oder mit einer secutex-Festbeschichtung aus Polyurethan versehen werden.

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