Vakuumheber

Wählen Sie aus selbstsaugenden Vakuumhebern für glatte, nicht poröse Lasten und elektrischen Vakuumhebern für diverse Materialien und Lastformen. Alle Vakuumheber sind in unterschiedlichen Tragfähigkeiten von 75 bis maximal 4.000 kg erhältlich und verfügen über bis zu zehn Saugschalen. Auf Wunsch können Individuallösungen für Ihre speziellen Anforderungen entwickelt werden.

Richard Yohannan | Evers GmbH
Ihr Ansprechpartner:
Richard Yohannan
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Hat eine Nenntragfähigkeit von 75 kg.

Nenntragfähigkeiten bis 1.250 kg.

Nenntragfähigkeiten bis 2.500 kg.

Nenntragfähigkeiten bis 4.000 kg.

Eine Saugschale und Nenntragfähigkeiten bis 1.250 kg.

Zwei Saugschalen und Nenntragfähigkeiten bis 1.250 kg.

Vier Saugschalen und Nenntragfähigkeiten bis 1.250 kg.

Vier Saugschalen für größere Lasten mit Nenntragfähigkeiten bis 1.250 kg.

Sechs Saugschalen und Nenntragfähigkeiten bis 1.250 kg.

Acht Saugschalen und Nenntragfähigkeiten bis 1.250 kg.

Produktlösungen

Montagehaken & Montage-Traversen

Bei der Montage großer Maschinenkomponenten, Turbinenbauteile, Einlaufräder, Generatoren, Walzen oder Gehäuse stoßen herkömmliche Anschlagmittel häufig an ihre Grenzen. Oft befinden sich die Anschlagpunkte tief im Bauteil, sind nur schwer zugänglich oder können mit einem normalen Kranhaken gar nicht erreicht werden.
Zur Lösung

Sonderanfertigungen

Nicht jede Herausforderung lässt sich mit einem Standardprodukt lösen. Besondere Lastgeometrien, anspruchsvolle Einsatzbedingungen oder komplexe Sicherheitsanforderungen erfordern individuelle Lösungen.
Zur Lösung

Fach-Akademie

Service

Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel und PSA gegen Absturz

Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.

Zur Serviceleistung

Unterstützung bei der Durchführung Ihrer Belastungs- und Gefährdungsbeurteilung

Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.

Zur Serviceleistung

FAQ: Vakuumheber

Alle Vakuumheber sind in unterschiedlichen Tragfähigkeiten von 75 bis maximal 4.000 kg erhältlich und verfügen über bis zu zehn Saugschalen.

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