Die beste Qualitätskontrolle endet, wenn sich Ihre Produkte auf den Weg zu Ihrem Kunden machen. Sie wissen aus Ihrer Erfahrung, dass während des Transportes oder der Lagerung Bedingungen auftreten, die die Qualität Ihres Produktes negativ beeinflussen. Und das kann teuer werden: Sie verlieren nicht nur Geld und das Vertrauen Ihres Kunden, sondern auch Ihren guten Ruf.
Der MAG 2000 ist konzipiert für die Transport- und Lagerüberwachung besonders schwergewichtiger, stoßempfindlicher Produkte wie Container, Eisenbahnwaggons, Druckmaschinen, LKW oder Industrieanlagen.
TiltWatch kontrolliert auf einfache, sofort sichtbare und irreversible Weise, ob Ihr Produkt wie vorgeschrieben aufrecht transportiert und gelagert wurde.
Zuverlässige und selbstschließende Bolzenvorrichtung zum Verschließen und gleichzeitigen Verplomben von Eisenbahn- und Schiffscontainern, Fahrzeugen und Lagerhallen.
Nicht jede Herausforderung lässt sich mit einem Standardprodukt lösen. Besondere Lastgeometrien, anspruchsvolle Einsatzbedingungen oder komplexe Sicherheitsanforderungen erfordern individuelle Lösungen.
Die persönliche Sicherheit und der eigene Schutz sollten bei der Ladungssicherung Ihrer industriellen Transportgüter immer an oberster Stelle stehen! Hinzu kommt, dass eine fehlerhafte Sicherung Ihres Frachtguts zu kostspieligen Transportschäden und damit zu unnötigen Kosten führt. Wir unterstützen Sie gerne und erreichen eine form- und kraftschlüssige Sicherung Ihrer Ladung.
Sachkunde Lehrgang Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz für den Teilbereich PSAgA/RA in Unternehmen (gemäß DGUV Grundsatz 312-906, Stand 12/2017)
Wo das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung zur Arbeitssicherheit vorschreibt, verpflichten die technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS), die Berufsgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (DGUV) und die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Arbeitgeber dazu, alle Arbeitsmittel regelmäßig zu prüfen und diese Vorgänge zu dokumentieren. Wir versorgen Sie mit den relevanten Informationen und unterstützen Sie bei der Prüfung und Dokumentation Ihrer Arbeitsmittel.
Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist der Arbeitgeber verpflichtet, vor der Auswahl aller Arbeitsmittel und für die Tätigkeit geeigneter Mitarbeiter eine Gefährdungsbeurteilung zum Erkennen und Beseitigen/Minimieren entstehender Gefahren durchzuführen. Die Gefährdungsbeurteilung ist die wesentliche Grundlage für das Erkennen von Risiken bei Tätigkeiten, treffen von geeigneten Schutzmaßnahmen, sowie Auswahl der geeigneten Mitarbeiter und Arbeitsmittel. Ziel ist, Gefährdungen für Mitarbeiter und Material möglichst vollständig auszuschließen. Gerne unterstützen wir Sie dabei.
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